23. Gemeinderatssitzung 8.4.2019

Niederschrift
über die 23. Sitzung des Gemeinderates Mesenich am 08.04.2019

in der Goldgrübchenhalle – Einladung vom 01.04.2019 –
Beginn: 20:00 Uhr
Ende: 23:05 Uhr

Anwesend waren
Als Vorsitzender:
Ortsbürgermeister Peter Haase
Als Mitglieder:
Martin Arens
Wolfgang Lenartz
Manfred Meid
Peter Schneiders
Friedrich Servaty
Karl-Robert Servaty
Nadja Steinmetz-Horbert (öffentliche Sitzung)

Entschuldigt:
Jörg Hirschen
Von der Verwaltung:
Petra Junglas, VGV Cochem (TOP 3-8 öS)
Hoang Pham, VGV Cochem (TOP 8 öS)
Bürgermeister Wolfgang Lambertz, VGV Cochem
Auf Einladung:
Revierleiter Jürgen Mews (TOP 4 öS)
Schriftführer:
Alwin Schmitz, VGV Cochem

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellte der Vorsitzende die ordnungsgemäße Einberufung und die Beschlussfähigkeit des Gemeinderates fest. Gegen die Einladung sowie die Tagesordnung wurden keine Bedenken erhoben. Die Niederschrift über die Sitzung vom 29.10.2018 wurde einstimmig gebilligt. Der Vorsitzende begrüßte die Dame und Herren des Rates sowie die Zuhörer und eröffnete die Sitzung.
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Tagesordnung
Öffentliche Sitzung
1.
Mitteilungen des Ortsbürgermeisters
a) Der Vorsitzende informierte über den Stand des Ausbaues der L 98 in Mesenich. Eine konkrete Bauablaufplanung wird durch die bauausführende Firma noch vorgelegt.
b) Von den aktiven Senioren wurden verschiedene Wirtschaftswege gereinigt. Nach Mitteilung des Vorsitzenden würde in Absprache mit der OG Senheim die
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Möglichkeit bestehen, den gemeindlichen Traktor mit Kehrbesen gegen Kostenerstattung auch in der Ortsgemeinde Mesenich einzusetzen.
c) Der Vorsitzende appellierte an die Grundstückseigentümer insbesondere von brach liegenden Grundstücken, die Weinbergsmauern von Efeu und sonstigem Bewuchs freizuhalten.
d) Das diesjährige Weinlagenfest wird am 25.5.2019 um 10.00 Uhr eröffnet. In diesem Zusammenhang wird auch die Veranstaltung „Tage der lebendigen Moselweinberge“ eröffnet sowie der Imagefilm „Leuchtpunkt Mesenicher Steinreichskäpp“ präsentiert.
e) Die Holzvermarktungsorganisation Hunsrück Mittelrhein in Rheinböllen wird zum 1.7.2019 ihre Tätigkeit aufnehmen.
f) Um die Verkehrssicherheit gemeindeeigener Straßenbäume sicherzustellen, sind ein Baumkataster zu erstellen sowie regelmäßige Kontrollen und daran anknüpfende notwendige Unterhaltungsmaßnahmen zu ergreifen. Seitens der Verwaltung ist vorgesehen, für alle Ortsgemeinden ein einheitliches Baumkataster erstellen zu lassen und die Baumkontrollen sowie evtl. auch die Mängelbeseitigungen zentral zu organisieren.
g) Die Keller unter den Gemeindestraßen werden regelmäßig von der Verwaltung auf ihre Standsicherheit überprüft. Bei zwei Kellern ist es notwendig, einen fach- und sachkundigen Statiker für die Beurteilung hinzuzuziehen.
h) Der Auftrag für die Erweiterung der Urnengrabfelder ist schon seit Monaten erteilt. Mit den Bauarbeiten wird nach Ostern begonnen.
i) Für die Instandsetzung einer Mauer im Bereich der verlängerten Kehrstraße wurden Mittel aus dem I-Stock des Landes sowie ein vorzeitiger Baubeginn beantragt. Nach Mitteilung des Vorsitzenden ist in Kürze mit den Entscheidungen über die Anträge zu rechnen.
j) In Absprache mit Revierförster Mews wurde im Bereich „Röttgen“ ein Waldweg beschottert. Es entstanden Kosten von 1.500 €.
k) Am 26.5.2019 finden die nächsten Europa- und Kommunalwahlen statt. Hierzu wird am 29.4.2019 in Faid eine Schulung für alle Wahlhelfer und am 3.5.2019 eine PC-Schulung abgehalten.
2.
Bekanntgabe der Beratungsergebnisse aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 29.10.2018
Die Beratungsergebnisse aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 29.10.2018 wurden vom Vorsitzenden bekanntgegeben.
3.
Neuaufnahme eines Investitionskredites;
Bekanntgabe einer Eilentscheidung
Im Haushaltsjahr 2017 war für die Ortsgemeinde Mesenich eine langfristige Kreditaufnahme in Höhe von 124.200 € und im Haushaltsjahr 2018 in Höhe von 65.600 € vorgesehen. Die Kreditmittel dienten zur Ausfinanzierung der in 2017 und 2018 veranschlagten Investitionsmaßnahmen.
In den Jahren 2017 und 2018 wurden insbesondere für die Maßnahme „Linksabbiegespur Auf der Flur/Alte Kehr“ Investitionsauszahlungen getätigt. Allein hierfür wurden im Jahr 2017 Auszahlungen von rd. 47.900 € und im Jahr 2018 von rd. 200 € geleistet. Zudem wurden im Jahr 2017 für die Entwässerung Wacholder Auszahlungen von rd. 11.500 € und für die Planung Sanierung der Mehrzweckhalle von rd. 12.700 € geleistet. Die Gegenüberstellung der tatsächlichen Investitionsein- und auszahlungen hat ergeben, dass das über einen langfristigen Investitionskredit zu
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finanzierende Defizit im Haushaltsjahr 2017 insgesamt rd. 61.300 € und im Haushaltsjahr 2018 rd. 8.400 € beträgt. Da die Gemeinde über keine liquiden Mittel verfügt, wurde ein Investitionskredit i.H.v. 69.700 € aufgenommen.
Von der Verbandsgemeindeverwaltung wurde am 19.12.2018 ein Angebot für die Kreditaufnahme eingeholt. Durch die sehr kurzen Bindungsfristen dieses Kreditangebotes wurde im Eilentscheidungsverfahren am 20.12.2018 der Kreditauftrag für eine Laufzeit von 10 Jahren (bis 28.12.2028), zu einem Zinssatz von 1,68 % erteilt.
Der Ortsgemeinderat nimmt die Eilentscheidung zur Kenntnis.
4.
Beratung und Beschlussfassung über die Forstwirtschaftspläne der Ortsgemeinde Mesenich 2019 und 2020
Der Vorsitzende erteilt dem anwesenden Revierleiter, Herrn Förster Mews, das Wort. Dieser erläutert anschließend die vorliegenden Forstwirtschaftspläne 2019 und 2020. Im Forstwirtschaftsplan 2019 ist ein Einschlag von 80 fm Buchen-, 210 fm Eichen-, 68 fm Fichten-, 50 fm Kiefer- und 5 fm Douglasienholz geplant. Es fallen ca. 330 rm Buchen- und Eichenbrennholz an. Beim Fichteneinschlag wird mit weiterem hohen Käferholzanfall gerechnet. Der Gesamteinschlag beträgt voraussichtlich 443 fm. Den Holzerntekosten von ca. 11.100 Euro für Einschlag und Rücken stehen Verkaufserlöse von ca. 22.900 Euro gegenüber.
An Kulturmaßnahmen für Wiederaufforstung nach Xynthia sind 3.000 Euro eingestellt. Die entstandenen Freiflächen durch Käferholzentnahme sollen mit 800 St. Buchen aufgeforstet werden, was voraussichtlich Kosten i.H. von 1.600 Euro verursacht. Die Einnahmen aus Wildschadensverhütungspauschale sind mit 630 Euro vorgesehen. Die Kosten für Steuern und Versicherungen sowie die Beförsterungsumlage betragen voraussichtlich 16.300 Euro. Für Fegeschutz mit gebrauchten Robinienstäben an Douglasien werden Kosten i.H. von 1.500 Euro erwartet. Um die ankommende Tannenverjüngung zu schützen, soll ein ca. 0,5 ha großes Drahtgatter im Bereich „Großer Kopf“ errichtet werden. Die Kosten belaufen sich nach einer Schätzung auf ca. 2.400 Euro. Für das Freischneiden des Lichtprofils an den Wegen wird mit Kosten i.H. von 750 Euro gerechnet. Der Anteil der Gemeinde Mesenich für Verschleißmaterial beträgt ca. 350 Euro.
Die Gegenüberstellung von Aufwendungen i.H. von 37.020 Euro und Erträgen i.H. von 23.484 Euro ergibt einen Fehlbetrag i.H. von 13.536 Euro.
Im Forstwirtschaftsplan 2020 ist ein Einschlag von 80 fm Buchen-, 210 fm Eichen-, 68 fm Fichten-, 30 fm Kiefer- und 5 fm Douglasienholz geplant. Es fallen ca. 330 rm Buchen- und Eichenbrennholz an. Beim Fichteneinschlag wird mit weiterem hohen Käferholzanfall gerechnet. Der Gesamteinschlag beträgt voraussichtlich 460 fm. Den Holzerntekosten von ca. 11.500 Euro für Einschlag und Rücken stehen Verkaufserlöse von ca. 23.100 Euro gegenüber.
An Kulturpflegemaßnahmen für Wiederaufforstung nach Xynthia sind 3.000 Euro eingestellt. Die Einnahmen aus der Wildschadensverhütungspauschale betragen 630 Euro, die Kosten für Steuern und Versicherungen sowie die Beförsterungsumlage ca. 16.300 Euro.
Es sollen Douglasien mit gebrauchten Robinienstäben als Fegeschutz versehen werden, wofür Kosten i.H. von ca. 1.600 Euro erwartet werden. Für das Freischneiden des Lichtprofils an Wegen sind 750 Euro vorgesehen. Der Anteil der Gemeinde Mesenich für Verschleißmaterial beträgt ca. 350 Euro.
Die Gegenüberstellung von Aufwendungen i.H. von 33.495,00 € und Erträgen i.H. von 23.779,00 € ergibt einen Fehlbetrag i.H. von 9.716 €.
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Der Vorsitzende stellt die Forstwirtschaftspläne 2019 und 2020 zur Abstimmung.
Der Gemeinderat beschließt die vorliegenden Forstwirtschaftspläne 2019 und 2020 in der vorgestellten Form.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
5.
Beratung und Beschlussfassung über den Erlass einer neuen Tourismusbeitragssatzung für die Ortsgemeinde Mesenich
Die Ortsgemeinde Mesenich erhebt auf der Grundlage ihrer Satzung vom 07.12.2006 einen Fremdenverkehrsbeitrag.
Am 22.12.2015 wurde das Landesgesetz zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes (KAG) beschlossen, welches am 01.01.2016 in Kraft getreten ist. Die Änderungen beziehen sich u.a. auf die Erhebung der Tourismusbeiträge und betreffen insbesondere den Kreis der erhebungsberechtigten Kommunen, den beitragsfähigen Aufwand und den beitragspflichtigen Personenkreis.
In Anpassung an die geänderte Gesetzeslage ist die Ortsgemeinde Mesenich gehalten, eine neue Tourismusbeitragssatzung zu erlassen.
Von der Gesetzesänderung betroffen ist die geltende Fremdenverkehrsbeitragssatzung der Ortsgemeinde Mesenich, insbesondere – neben der neuen Bezeichnung als „Tourismusbeitrag“ – in dem wichtigen Punkt „Kreis der Beitragspflichtigen“. Diesen hat der Gesetzgeber, in Reaktion auf eine von der rheinland-pfälzischen Rechtsprechung vertretene einengende Auslegung, erweitert auf alle Personen und Unternehmen, denen unmittelbar oder mittelbar wirtschaftliche Vorteile – wie es jetzt heißt – „aufgrund des Tourismus“ „geboten werden“.
Was das konkret für den satzungsmäßig zu regelnden Beitragstatbestand bedeutet, ist in der amtlichen Begründung der Landesregierung zum Änderungsgesetzentwurf (LT-DrS 16/5261 Seite 8) wie folgt dargelegt:
„Danach sind unmittelbare Vorteile allen selbstständig Erwerbstätigen geboten, die zur Bedarfsdeckung von Touristen geeignete Leistungen anbieten. Mittelbare Vorteile sind denen geboten, die zur Bedarfsdeckung unmittelbar bevorteilter selbstständig Erwerbstätiger geeignete Leistungen anbieten. Aufgrund dieser Änderung können mittelbare Vorteile auch bei Betriebsarten bejaht werden, deren Leistungen zwar nicht an Touristen weitergereicht werden, aber wichtige Voraussetzungen für die direkte Bedarfsdeckung der Touristen schaffen, sodass die unmittelbar bevorteilten Betriebsarten überhaupt in der Lage sind, ihrerseits Leistungen zur Deckung des Bedarfs der Touristen zu erbringen.“
Somit sind künftig u.a. auch Freiberufler wie z.B. Rechtsanwälte, Steuerberater usw. mit Betriebssitz in der Ortsgemeinde Mesenich beitragspflichtig; ferner fallen auch Vermieter/Verpächter von betrieblich genutzten Immobilien, die Räumlichkeiten an vom Tourismus unmittelbar bevorteilte Personen bzw. Unternehmen vermieten/verpachten, in die Beitragspflicht.
In Anlehnung an die aktuelle Mustersatzung und der Muster-Betriebsartentabelle, in der die aktuellen %-Sätze für den betriebsartspezifischen Gewinnanteil am Umsatz (sog. „Gewinnsatz“) vom Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz festgelegt sind, hat die
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Verwaltung den beigefügten Entwurf der neuen Tourismusbeitragssatzung für die Ortsgemeinde Mesenich sowie die Betriebsartentabelle, mit den Vorteils- und Gewinnsätzen, erstellt.
Nicht im Satzungsmuster entworfen sind die detaillierten Regelungen der %-Sätze für den tourismusbedingten Anteil am Umsatz (sog. „Vorteilssätze“), welche in jeder Tourismusgemeinde nach ihrem örtlichen Größenverhältnis zwischen Touristen- und Einheimischen-Nachfrage zu bestimmen sind. Die in der hier beiliegenden „Betriebsartentabelle“ bezifferten Vorteilssätze wurden von der Ortsgemeinde in Zusammenarbeit mit der Verwaltung festgesetzt.
Die Kalkulation des Hebesatzes wurde von den Vertretern der Verwaltung erläutert.
Die Tourismusbeitragssatzung sowie die als Anlage beigefügte Betriebsartentabelle, mit den Vorteils- und Gewinnsätzen, sollen rückwirkend zum 01.01.2019 in Kraft treten.
Die Vorschriften der Fremdenverkehrsbeitragssatzung (alt) gelten jedoch für die Abwicklung der Fälle weiter, in denen der Beitragsanspruch im Zeitpunkt der Geltung der bisherigen Satzung entstanden ist (§ 10 Satz 3 der neuen Tourismusbeitragssatzung).
Dem Ortsgemeinderat beschließt den vorliegenden Entwurf der Satzung über die Erhebung eines Tourismusbeitrages in der Ortsgemeinde Mesenich nebst Anlage (Betriebsartentabelle mit den Vorteils- und Gewinnsätzen) und stimmt der Hebesatzkalkulation zu. Der Mindestbeitrag gemäß § 6 Abs. 4 der Satzung wird auf
5,00 € festgelegt.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
Der Gemeinderat beschließt, den Hebesatz auf 9,8% festzusetzen.
Abstimmungsergebnis: 7 Ja-Stimmen
1 Enthaltung
6.
Feststellung der Jahresrechnungen 2014, 2015, 2016 der Ortsgemeinde Mesenich
1. Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2014
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 25.02.2019 unter dem Vorsitz des Ratsmitgliedes Jörg Hirschen die vollständig vorgelegten Rechnungsunterlagen 2014. Beanstandungen oder ausdrückliche Feststellungen haben sich dabei nicht ergeben.
Die Prüfung des Jahresabschlusses führte zu folgendem Ergebnis:
a) Feststellung der Ergebnisrechnung:
Die Ergebnisrechnung mit Gesamterträgen von 389.066,39 EUR und Gesamtaufwendungen von 418.076,63 EUR weist einen Fehlbetrag von 29.010,24 EUR aus. Der Fehlbetrag ist auf die neue Rechnung vorzutragen. Gegenüber dem Haushaltsansatz hat sich der Fehlbetrag um 29.256,76 € verbessert.
b) Feststellungen zur Finanzrechnung:
Die ordentlichen Einzahlungen (lfd. Einzahlungen aus Verwaltungstätigkeit und Zinseinzahlungen) betragen 335.879 EUR und die ordentlichen Auszahlungen (lfd. Auszahlungen aus Verwaltungstätigkeit und Zinsauszahlungen) 357.223,21 EUR. Somit
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ergibt sich im ordentlichen Bereich ein Fehlbetrag von 21.344,21 EUR. Gegenüber dem Haushaltsansatz hat sich der Fehlbetrag um 13.559,79 EUR verbessert.
Die Investitionseinzahlungen belaufen sich auf 164.778,57 EUR und die Investitionsauszahlungen auf 206.599,86 EUR. Das ergibt im Investitionsbereich einen Fehlbetrag von 41.821,29 EUR (Verbesserung gegenüber der Planaufstellung 64.178,71 EUR).
Insgesamt beläuft sich der Finanzmittelfehlbetrag am Jahresende auf 63.165,50 EUR. Es wurden keine neuen Investitionskredite aufgenommen. Es wurden Auszahlungen zur Tilgungen von Investitionskrediten in Höhe von 6.714,81 EUR geleistet.
Die Forderungen gegenüber der Einheitskasse haben um 69.880,31 EUR abgenommen. Dies stellt gegenüber der Planung eine Verschlechterung um 27.196,31 EUR dar.
c) Feststellungen zur Schlussbilanz:
Die Schlussbilanz schließt in Aktiva und Passiva mit einer Bilanzsumme von 4.075.673,98 EUR ab.
Das Anlagevermögen beläuft sich auf 3.966.765,76 EUR und das Umlaufvermögen auf 107.953,61 EUR.
Das Umlaufvermögen weist die Forderungen aus, die sich nach dem Kassenabschluss zum Bilanzstichtag ergeben haben.
In Übereinstimmung mit der Ergebnisrechnung weist die Schlussbilanz auf der Passivseite einen Jahresfehlbetrag von 29.010,24 EUR aus, der auf die neue Rechnung vorzutragen ist. Das Eigenkapital beläuft sich somit auf 2.277.604,38 EUR.
Weiterhin werden auf der Passivseite ausgewiesen:
– Sonderposten in Höhe von 1.608.296,97 EUR
– Rückstellungen in Höhe von 42.087,08 EUR
– Verbindlichkeiten in Höhe von 144.228,76 EUR
Die Verbindlichkeiten enthalten u.a. die Verbindlichkeiten aus Investitionskrediten in Höhe von 130.043,63 EUR.
1. 2. Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2015
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 25.02.2019 unter dem Vorsitz des Ratsmitgliedes Jörg Hirschen die vollständig vorgelegten Rechnungsunterlagen 2015. Beanstandungen oder ausdrückliche Feststellungen haben sich dabei nicht ergeben.
Die Prüfung des Jahresabschlusses führte zu folgendem Ergebnis:
a) Feststellung der Ergebnisrechnung:
Die Ergebnisrechnung mit Gesamterträgen von 375.845,83 EUR und Gesamtaufwendungen von 432.001,05 EUR weist einen Fehlbetrag von 56.155,22 EUR aus. Der Fehlbetrag ist auf die neue Rechnung vorzutragen. Gegenüber dem Haushaltsansatz hat sich der Fehlbetrag um 25.074,78 € verbessert.
b) Feststellungen zur Finanzrechnung:
Die ordentlichen Einzahlungen (lfd. Einzahlungen aus Verwaltungstätigkeit und Zinseinzahlungen) betragen 323.709,46 EUR und die ordentlichen Auszahlungen (lfd. Auszahlungen aus Verwaltungstätigkeit und Zinsauszahlungen) 367.667,66 EUR. Somit ergibt sich im ordentlichen Bereich ein Fehlbetrag von 43.958,20 EUR. Gegenüber dem Haushaltsansatz hat sich der Fehlbetrag um 20.851,80 EUR verbessert.
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Die Investitionseinzahlungen belaufen sich auf 26.823,90 EUR und die Investitionsauszahlungen auf 23.950,42 EUR. Das ergibt im Investitionsbereich einen Überschuss von 2.873,48 EUR (Verbesserung gegenüber der Planaufstellung 16.373,48 EUR).
Insgesamt beläuft sich der Finanzmittelfehlbetrag am Jahresende auf 41.084,72 EUR. Es wurden Investitionskredite in Höhe von 41.821,29 aufgenommen. Es wurden Auszahlungen zur Tilgungen von Investitionskrediten in Höhe von 7.394,50 EUR geleistet.
Die Forderungen gegenüber der Einheitskasse haben um 6.357,93 EUR abgenommen. Dies stellt gegenüber der Planung eine Verbesserung um 61.152,07 EUR dar.
c) Feststellungen zur Schlussbilanz:
Die Schlussbilanz schließt in Aktiva und Passiva mit einer Bilanzsumme von 4.010.519,18 EUR ab.
Das Anlagevermögen beläuft sich auf 3.927.415,84 EUR und das Umlaufvermögen auf 80.040,05 EUR.
Das Umlaufvermögen weist die Forderungen aus, die sich nach dem Kassenabschluss zum Bilanzstichtag ergeben haben.
In Übereinstimmung mit der Ergebnisrechnung weist die Schlussbilanz auf der Passivseite einen Jahresfehlbetrag von 56.155,22 EUR aus, der auf die neue Rechnung vorzutragen ist. Das Eigenkapital beläuft sich somit auf 2.221.449,16 EUR.
Weiterhin werden auf der Passivseite ausgewiesen:
– Sonderposten in Höhe von 1.569.365,48 EUR
– Rückstellungen in Höhe von 44.737,73 EUR
– Verbindlichkeiten in Höhe von 171.510,01 EUR
Die Verbindlichkeiten enthalten u.a. die Verbindlichkeiten aus Investitionskrediten in Höhe von 164.470,42 EUR.
3. Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2016
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 25.02.2019 unter dem Vorsitz des Ratsmitgliedes Jörg Hirschen die vollständig vorgelegten Rechnungsunterlagen 2015. Beanstandungen oder ausdrückliche Feststellungen haben sich dabei nicht ergeben.
Die Prüfung des Jahresabschlusses führte zu folgendem Ergebnis:
a) Feststellung der Ergebnisrechnung:
Die Ergebnisrechnung mit Gesamterträgen von 370.084,45 EUR und Gesamtaufwendungen von 432.581,04 EUR weist einen Fehlbetrag von 62.496,59 EUR aus. Der Fehlbetrag ist auf die neue Rechnung vorzutragen. Gegenüber dem Haushaltsansatz hat sich der Fehlbetrag um 28.533,41 € verbessert.
b) Feststellungen zur Finanzrechnung:
Die ordentlichen Einzahlungen (lfd. Einzahlungen aus Verwaltungstätigkeit und Zinseinzahlungen) betragen 317.847,25 EUR und die ordentlichen Auszahlungen (lfd. Auszahlungen aus Verwaltungstätigkeit und Zinsauszahlungen) 368.147 EUR. Somit ergibt sich im ordentlichen Bereich ein Fehlbetrag von 50.299,75 EUR. Gegenüber dem Haushaltsansatz hat sich der Fehlbetrag um 22.380,25 EUR verbessert.
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Die Investitionseinzahlungen belaufen sich auf 816,86 EUR und die Investitionsauszahlungen auf 1.129,20 EUR. Das ergibt im Investitionsbereich einen Fehlbetrag von 312,34 EUR (Verbesserung gegenüber der Planaufstellung 42.937,66 EUR).
Insgesamt beläuft sich der Finanzmittelfehlbetrag am Jahresende auf 50.612,09 EUR. Es wurden keine Investitionskredite aufgenommen. Es wurden Auszahlungen zur Tilgungen von Investitionskrediten in Höhe von 7.908,83 EUR geleistet.
Die Forderungen gegenüber der Einheitskasse haben um 58.181,30 EUR abgenommen. Dies stellt gegenüber der Planung eine Verbesserung um 5.493,70 EUR dar.
c) Feststellungen zur Schlussbilanz:
Die Schlussbilanz schließt in Aktiva und Passiva mit einer Bilanzsumme von 3.887.954,03 EUR ab.
Das Anlagevermögen beläuft sich auf 3.858.160,84 EUR und das Umlaufvermögen auf 28.867,66 EUR.
Das Umlaufvermögen weist die Forderungen aus, die sich nach dem Kassenabschluss zum Bilanzstichtag ergeben haben.
In Übereinstimmung mit der Ergebnisrechnung weist die Schlussbilanz auf der Passivseite einen Jahresfehlbetrag von 62.496,59 EUR aus, der auf die neue Rechnung vorzutragen ist. Das Eigenkapital beläuft sich somit auf 2.158.952,57 EUR.
Weiterhin werden auf der Passivseite ausgewiesen:
– Sonderposten in Höhe von 1.519.238,96 EUR
– Rückstellungen in Höhe von 47.699,22 EUR
– Verbindlichkeiten in Höhe von 158.606,49 EUR
Die Verbindlichkeiten enthalten u.a. die Verbindlichkeiten aus Investitionskrediten in Höhe von 156.561,59 EUR.
Da die Prüfung der Jahre 2014, 2015 und 2016 zu keinerlei Beanstandungen geführt hat, schlägt der Rechnungsprüfungsausschuss dem Gemeinderat vor, die Jahresabschlüsse für die Haushaltsjahre 2014, 2015 und 2016 der Ortsgemeinde festzustellen.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
Den Vorsitz zu diesem Tagesordnungspunkt führte das Ratsmitglied Karl-Robert Servaty, Ortsbürgermeister Haase sowie die Ratsmitglieder Martin Arens und Peter Schneiders haben an der Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht mitgewirkt und im Zuhörerraum Platz genommen.
7.
Erteilung der Entlastung der Ortsgemeinde Mesenich für die Haushaltsjahre 2014, 2015 und 2016
Erteilung der Entlastung für das Haushaltsjahr 2014
Aufgrund der Feststellung der Jahresrechnung 2014 und der Empfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses stellt der Vorsitzende die Entlastung des Ortsbürgermeisters Peter Haase und der Ortsbeigeordneten sowie des Bürgermeisters der Verbandsgemeinde und dessen Beigeordneten zur Abstimmung.
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Erteilung der Entlastung für das Haushaltsjahr 2015
Aufgrund der Feststellung der Jahresrechnung 2015 und der Empfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses stellt der Vorsitzende die Entlastung des Ortsbürgermeisters Peter Haase und der Ortsbeigeordneten sowie des Bürgermeisters der Verbandsgemeinde und dessen Beigeordneten zur Abstimmung.
Erteilung der Entlastung für das Haushaltsjahr 2016
Aufgrund der Feststellung der Jahresrechnung 2016 und der Empfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses stellt der Vorsitzende die Entlastung des Ortsbürgermeisters Peter Haase und der Ortsbeigeordneten sowie des Bürgermeisters der Verbandsgemeinde und dessen Beigeordneten zur Abstimmung.
Der Ortsgemeinderat erteilt dem Ortsbürgermeister Peter Haase und den Ortsbeigeordneten sowie dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde und dessen Beigeordneten für die Jahre 2014, 2015 und 2016 Entlastung.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
Den Vorsitz zu diesem Tagesordnungspunkt führte das Ratsmitglied Karl Robert Servaty. Ortsbürgermeister Haase sowie die Ratsmitglieder Martin Arens und Peter Schneiders haben an der Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht mitgewirkt und im Zuhörerraum Platz genommen.
8.
Beratung und Beschlussfassung über die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2019 / 2020 der Ortsgemeinde Mesenich
Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßt der Vorsitzende Herrn Hoang Pham von der Finanzabteilung der Verbandsgemeindeverwaltung Cochem und erteilt ihm das Wort. Der Entwurf der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2019 / 2020 der Ortsgemeinde Mesenich wurde den Ratsmitgliedern bereits vom Vorsitzenden per E-Mail in PDF-Format zugesandt.
Haushaltsplan 2019
Der vorliegende Haushaltsplan 2019 sieht im Ergebnishaushalt einen Jahresfehlbetrag von 56.380 € vor. Der ordentliche Finanzhaushalt weist einen Fehlbetrag von 48.400 € aus. Unter Berücksichtigung der ordentlichen Tilgungsauszahlungen in Höhe von 10.550 € ergibt sich ein Fehlbetrag von 58.950 €.
Im Jahr 2019 sind Investitionsauszahlungen in Höhe von 276.000 € in der Planung enthalten. Diesen stehen Einzahlungen aus Investitionstätigkeit in Höhe von 202.600 € gegenüber, so dass sich ein Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von – 73.400 € ergibt.
Zu Beginn des Haushaltsjahres 2019 verfügt die Ortsgemeinde Mesenich über einen liquiden Mittelbestand (Forderungen gegenüber der Einheitskasse) von rd. 8.270 €. Zur Ausfinanzierung des laufenden Haushaltes müssen die Liquiden Mittel vollständig entnommen werden. Weiterhin ist die Aufnahme eines Liquiditätskredites in Höhe von 50.680 € erforderlich.
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Haushaltsplan 2020
Der vorliegende Haushaltsplan 2020 sieht im Ergebnishaushalt einen Jahresfehlbetrag von 51.510 € vor. Der ordentliche Finanzhaushalt weist einen Fehlbetrag von 43.720 € aus. Unter Berücksichtigung der ordentlichen Tilgungsauszahlungen in Höhe von 10.160 € ergibt sich ein Fehlbetrag von 53.880 €. Dieser Fehlbetrag kann nur mit der mit der Aufnahme von Liquiditätskrediten ausgeglichen werden.
Im Jahr 2020 sind keine Investitionsauszahlungen in der Planung enthalten. Einzahlungen aus Investitionstätigkeit sind in Höhe von 500 € geplant, so dass sich ein Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von + 500 € ergibt.
In der Haushaltssatzung für die Jahre 2019 / 2020 wird in § 7 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen der Betrag von bisher 1.000 € auf 2.000 € angehoben.
Der Ortsgemeinderat beschließt die vorliegende Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für die Jahre 2019 und 2020.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
9.
Erweiterung der Straßenbeleuchtungsanlage im Kreuzungsbereich L98/ Wiesenweg
Im Zuge der Straßenbaumaßnahme im Kreuzungsbereich der L98/ Wiesenweg, welche durch den LBM durchgeführt wird, soll die Straßenbeleuchtung in diesem Bereich angepasst werden. Bei einem Ortstermin wurden die Standorte der Leuchten gemeinsam mit der Ortsgemeinde, der Verwaltung sowie der Wartungsfirma SPIE/SAG besprochen und festgelegt. Wie sich aus dem vorliegenden Beleuchtungsplan ergibt, sollen 4 neue LED Leuchten aufgestellt werden, welche den Kreuzungsbereich für PKW- und Fußgängerverkehr hell ausleuchten. Zudem wird eine Leuchte im unteren Teil etwas verschoben und eine stark veraltete Peitschenleuchte demontiert. Auf dieser Grundlage hat die SPIE/SAG einen Kostenvoranschlag vorgelegt, wobei evtl. einzelne Positionen bereits während der Baumaßnahme durch die bauausführende Firma durchgeführt werden und damit aus diesem Angebot entfallen.
Nach Auffassung des Gemeinderates bestünde bei einer anderen Platzierung der Leuchten evtl. die Möglichkeit auf eine Leuchte zu verzichten. Der Vorsitzende wird daher beauftragt, dies nochmals mit der SPIE/SAG zu erörtern, ggf. bestehende Einsparmöglichkeiten abzuklären sowie dann den Auftrag im Benehmen mit den Beigeordneten zu erteilen.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
Das Ratsmitglied Nadja Steinmetz-Horbert hat an der Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht mitgewirkt und im Zuhörerraum Platz genommen.
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10.
Erhebung von weiteren Vorausleistungen auf die endgültigen Erschließungsbeiträge für die erstmalige Herstellung des Neubaugebietes „Auf dem Flur/ Alte Kehr“
Im Zuge der Erschließung des Neubaugebietes „Auf dem Flur/ Alte Kehr“ wurden für die erstmalige Herstellung der Straßen „Wiesenweg“ und „Auf dem Flur“ zuletzt in den Jahren 2006 (Wiesenweg) und 2014 (Auf dem Flur) Vorausleistungen erhoben.
Im Zuge des Ausbaus der L98 durch den Landesbetrieb Mobilität wird zur Aufrecht-erhaltung der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs in Richtung Wiesenweg eine Linksabbiegespur angelegt sowie die Anbindung des Neubaugebietes erstmalig hergestellt. Hierbei handelt es sich um beitragsfähigen Erschließungsaufwand. Weiterhin ist vorgesehen, im Rahmen die Baumaßnahme die noch fehlende Deckschicht auf dem Wiesenweg aufzubringen.
Da die Straße „Auf dem Flur“ auf den Wiesenweg angewiesen ist und beide Straßen (das gesamte Neubaugebiet) wiederum auf den neuen Linksabbieger angewiesen sind, ist es sinnvoll, den gesamten Bereich als eine Erschließungseinheit anzusehen. Dies hat zur Folge, dass die entstehenden Kosten (entgegen der bei den Vorausleistungsbescheiden noch vorgenommenen straßenmäßigen Trennung), auch auf alle angrenzenden beitragspflichtigen Grundstücke umgelegt werden.
Sobald die Arbeiten an dem Wiesenweg, der Straße „Auf dem Flur“ sowie im Bereich des Linksabbiegers vollständig abgeschlossen sind, muss die gesamte Baumaßnahme als eine Erschließungseinheit endgültig abgerechnet werden. Der Rat beschließt daher, dass die Straßen „Wiesenweg“ und „Auf dem Flur“ eine Erschließungseinheit bilden und zu gegebener Zeit dahingehend abgerechnet werden sollen.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
Damit die Zwischenfinanzierungskosten bis zur endgültigen Abrechnung so gering wie möglich gehalten werden, wird die Verwaltung beauftragt, nach den §§ 127 ff BauGB i.V.m. § 9 der gemeindlichen Erschließungsbeitragssatzung weitere Vorauszahlungen auf der Grundlage des voraussichtlich entstehenden beitragsfähigen Aufwandes zu erheben. Die Veranlagung soll aber erst erfolgen, wenn tatsächlich Ausgaben an die bauausführende Firma bzw. den LBM Cochem-Koblenz fällig werden. Der beitragsfähige Aufwand wird nach Abzug des Gemeindeanteils von 10 % auf die beitragspflichtigen Grundstücke nach der Grundstücksfläche unter Berücksichtigung des jeweiligen Nutzungsmaßes verteilt.
Der Beitrag ist einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheides fällig (§ 135 BauGB).
Abstimmungsergebnis: 5 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung
Das Ratsmitglied Nadja Steinmetz-Horbert hat an der Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht mitgewirkt und im Zuhörerraum Platz genommen.
-162-
11.
Gemeinsame Benennung eines Datenschutzbeauftragten nach Art. 37 Abs. 1 und Abs. 3 EU-Datenschutzgrundverordnung
Zum 25.05.2018 wurde die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) wirksam. Die DSGVO ist neben dem ebenfalls neuen Landesdatenschutzgesetz (LDSG RP) und den spezialgesetzlichen Regelungen des Datenschutzes direkt anzuwendendes Recht. Nach Art. 37 Abs. 1 a) DSGVO haben Behörden und öffentliche Stellen einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen. Die Ortsgemeinden und verbandsangehörigen Städte sind Behörden in diesem Sinne und haben demnach grundsätzlich einen eigenen Datenschutzbeauftragten zu benennen.
Die neue DSGVO räumt den Behörden in Art. 37 Abs. 3 DSGVO erstmalig die Möglichkeit ein, unter Berücksichtigung ihrer Größe und Organisationsstruktur einen gemeinsamen Datenschutzbeauftragten zu benennen. Diese Möglichkeit trifft gerade auf die Ortsgemeinden und verbandsangehörigen Städte zu.
Die Verbandsgemeindeverwaltung Cochem möchte den Ortsgemeinden und der Stadt Cochem anheimstellen, eine gemeinsame Benennung des behördlichen Datenschutzbeauftragten der Verbandsgemeindeverwaltung Cochem, Herrn Stephan Weber, vorzunehmen.
Jedoch muss an dieser Stelle darauf aufmerksam gemacht werden, dass die gemeinsame Benennung des Datenschutzbeauftragten nicht mit einer Übertragung der Verantwortlichkeit für den Datenschutz einhergeht; die Ortsgemeinden bzw. die Stadt Cochem bleiben Verantwortliche im Sinne des Datenschutzrechtes. Der Datenschutzbeauftragte hat im Wesentlichen beratende und unterstützende Funktion. Viele sich aus den datenschutzrechtlichen Vorschriften heraus ergebende Pflichten und Aufgaben bedürfen, insbesondere bei gemeinsamen Datenschutzbeauftragten für mehrere Stellen, zwingend der Mitarbeit der Verantwortlichen.
Wesentliche Vorgehensweisen und Handlungsempfehlungen für die Ortsgemeinden und die Stadt Cochem sind der beigefügten „Richtlinie Datenschutz Ortsgemeinden und Stadt Cochem“ zu entnehmen. Deren Umsetzung obliegt dem Verantwortlichen; der Datenschutzbeauftragte kann unterstützend tätig werden.
In Ergänzung des Beschlusses vom 29.10.2018 beschließt der Ortsgemeinderat, den Datenschutzbeauftragten der Verbandsgemeinde Cochem als gemeinsamen Datenschutzbeauftragten nach Art. 37 Abs. 3 DSGVO zu benennen. Die Hinweise zur Verantwortlichkeit und den Umfang der Tätigkeit des gemeinsamen Datenschutzbeauftragten sowie die „Richtlinie Datenschutz Ortsgemeinden und Stadt Cochem“ werden zustimmend zur Kenntnis genommen.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
12.
Zustimmung zur Annahme von Zuwendungen
Nach § 94 Abs. 3 der Gemeindeordnung entscheidet der Gemeinderat über die Annahme von Sponsoringleistungen, Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen.
Der Ortsgemeinde Mesenich wurde folgende Spende angeboten:
-163-
Verwendungszweck
Zuwendungszweck                                         Zuwendungsbetrag Zuwendungsgeber
Unterhaltung derKapelle „Kehrhäuschen“       300,00 €                  Eva Hommes, Wiesenweg 26, 56820 Mesenich
—————————-
Die Ortsgemeinde Mesenich bedankt sich bei dem Spender und stimmt der Annahme der Spende zu.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
Weiterhin beschließt der Gemeinderat, der Arbeitsgemeinschaft „Kehrhäuschen“ einen Zuschuss in Höhe von 300,00 € zu gewähren.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
13.Gemeindliches Einvernehmen zum Antrag auf Abriss eines Wohnhauses und Neubau eines Gästehauses an gleicher Stelle im unbeplanten Innenbereich

Nach Auffassung des Gemeinderates werden bei dem TOP möglicherweise schutzwürdige Interessen Einzelner bzw. Gründe des Gemeinwohls berührt. Der Rat beschloss daher, die Angelegenheit in der nichtöffentlichen Sitzung zu beraten.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
14. Gemeindliches Einvernehmen zur Aufstockung einer Weinstube um eine Wohnung und hier Abweichung von den Festsetzungen der Dachgestaltungssatzung

Nach Auffassung des Gemeinderates werden bei dem TOP möglicherweise schutzwürdige Interessen Einzelner bzw. Gründe des Gemeinwohls berührt. Der Rat beschloss daher, die Angelegenheit in der nichtöffentlichen Sitzung zu beraten.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig

15.

Mitgliedschaft der Gemeinde in der Vereinsgemeinschaft Mesenich und Wahl eines Beauftragten

Der Gemeinderat beschließt, den Tagesordnungspunkt von der Tagesordnung abzusetzen und in eine der nächsten Sitzungen des Gemeinderates zu vertagen.
Abstimmungsergebnis: 6 Ja-Stimmen, 2-Nein Stimmen
-164-

16.

Einwohnerfragestunde gemäß § 16 a GemO
Es lagen keine Fragen vor.

22. Gemeinderatssitzung 29.10.2018

N i e d e r s c h r i f t

über die 22. Sitzung des Gemeinderates von Mesenich am 29.10.2018 in der Goldgrübchenhalle in Mesenich

Anwesend waren: Als Vorsitzender: Ortsbürgermeister Peter Haase;

Als Mitglieder: Martin Arens, Jörg Hirschen, Manfred Meid, Peter Schneiders, Fritz Servaty, Karl-Robert Servaty, Nadja Steinmetz-Horbert;

Entschuldigt: Wolfgang Lenartz;

Auf Einladung: Bürgermeister Wolfgang Lambertz;

Als Schriftführer: Verwaltungsfachwirt Alwin Schmitz;

Beginn: 20.00 Uhr

Ende: 21.15 Uhr

Zu Beginn der Sitzung stellte der Vorsitzende die ordnungsgemäße Einberufung und die Beschlussfähigkeit des Gemeinderates fest. Einwände gegen die Tagesordnung und die Einladung wurden nicht erhoben.

T a g e s o r d n u n g

Öffentliche Sitzung

  1. Mitteilungen des Ortsbürgermeisters
  1. Der Vorsitzende bzw. der Beigeordnete Peter Schneiders informierten über den aktuellen Sachstand bei der Neustrukturierung der kommunalen Holzvermarktung und den künftigen Leistungen des Forstamtes im Gemeindewald.
  1. Zum 1.11.2018 laufen verschiedene Pachtverhältnisse über gemeindliche Weinbergsgrundstücke aus. Der Vorsitzende hat diese schon im Mitteilungsblatt zur Verpachtung angeboten.
  1. Für die Erneuerung der abgängigen Stützmauer in der Verlängerung der Kehrstraße wurde ein Antrag auf Förderung aus dem I-Stock gestellt sowie der vorzeitige Baubeginn beantragt.
  1. Für die Zeit ab dem 1.1.2020 ist ein neuer Stromliefervertrag für die gemeindliche Straßenbeleuchtung abzuschließen. Nach Mitteilung des Vorsitzenden wurde der Auftrag an die Innogy vergeben. Der Rat nahm die Eilentscheidung zustimmend zur Kenntnis.
  1. Nach Mitteilung des LBM‘s Cochem-Koblenz soll im November d.J. mit dem Ausbau der L 98 in der Ortslage Mesenich begonnen werden.
  1. Die beiden Kinderspielplätze wurden vom TÜV überprüft; hierbei festgestellte Mängel wurden beseitigt. Die neue Schaukel auf dem Kleinkindspielplatz ist zwischenzeitlich aufgebaut worden. Die Fallschutzmatten werden noch ausgelegt. Weiterhin muss der Sand noch ausgetauscht werden.
  1. Bekanntgabe der Beratungsergebnisse aus der nichtöffentlichen Sitzung des Ortsgemeinderates vom 21.08.2018

Die Beratungsergebnisse aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 21.8.2018

wurden vom Vorsitzenden bekanntgegeben.

  1. Ausbau der L 98 in der Ortslage Mesenich sowie Endausbau des Wiesenweges im Neubaugebiet „Auf dem Flur/Alte Kehr“ einschließlich Vergrößerung der Pfahlsbachverrohrung im Bereich des Radweges

Auftragsvergabe –

Mit dem Ausbau der L 98 in der Ortslage in Mesenich soll in Kürze begonnen werden. In diesem Zusammenhang soll auch der Wiesenweg im Neubaugebiet „Auf dem Flur/Alte Kehr“ fertig gestellt sowie im Bereich des Radweges ein Rohrdurchlass erweitert werden. Das Kreiswasserwerk Cochem-Zell wird noch Wasserleitungsarbeiten durchführen. Die Arbeiten wurden vom LBM Cochem-Koblenz nach gesamtwirtschaftlichen Gesichtspunkten ausgeschrieben.

Es wurden 5 Angebote abgegeben. Niedrigstfordernder Anbieter ist die Firma

C. Schnorpfeil aus Trier. Der LBM Cochem-Koblenz hat vorgeschlagen, dieser Firma den Auftrag zu erteilen. Der Gemeinderat stimmte der Auftragsvergabe zu.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig

Die Ratsmitglieder Jörg Hirschen und Nadine Steinmetz-Horbert haben an der Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht mitgewirkt.

  1. Erweiterung des Urnengrabfeldes auf dem Friedhof

-Auftragsvergabe-

Nachdem auf die öffentliche Ausschreibung der Maßnahme keine Angebote eingegangen sind, wurden im beschränkten Ausschreibungsverfahren sechs Firmen die Ausschreibungsunterlagen zugestellt. Die Submission fand am 19.10.2018 statt; es lagen vier Angebote vor. Die Firma Marco Bauer aus Gillenfeld hat das wirtschaftlichste Angebot abgegeben. Der mit der Planung/Ausschreibung beauftragte technische Mitarbeiter der Verwaltung hat vorgeschlagen, der Firma Bauer den Auftrag zu erteilen.

Der Gemeinderat stimmte der Auftragsvergabe an die Firma Bauer zu.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig

  1. Benennung eines Datenschutzbeauftragten für die Gemeinde Mesenich

Auf Vorschlag des Vorsitzenden beschloss der Gemeinderat, den Mitarbeiter der Verwaltung, Herrn Stephan Weber, zum Datenschutzbeauftragten zu benennen und die Zuständigkeit für Mesenich in seine Benennungsurkunde aufzunehmen.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig

  1. Einwohnerfragestunde

Aus der Bürgerschaft wurde auf die Verbesserung von gemeindlichen/touristischen Freizeiteinrichtungen hingewiesen. Der Vorsitzende führte hierzu aus, dass von der Gemeinde bereits einige Einrichtungen, wie z.B. Bolzplatz, Volleyballfeld, Tischtennisplatte Pfarrgarten, vorgehalten werden. Man ist bestrebt, weitere touristische Freizeitgelegenheiten zu schaffen.

 

21. Gemeinderatssitzung 21.8.2018

Die 20. Gemeinderatssitzung war nicht beschlussfähig.


N i e d e r s c h r i f t

über die 21. Sitzung des Gemeinderates von Mesenich am 21.8.2018 in der Goldgrübchenhalle in Mesenich

Anwesend waren: Als Vorsitzender: Ortsbürgermeister Peter Haase;

Als Mitglieder: Martin Arens, Jörg Hirschen, Peter Schneiders, Fritz Servaty, Karl-Robert Servaty;

Entschuldigt: Wolfgang Lenartz, Manfred Meid, Nadja Steinmetz-Horbert;

Auf Einladung: Bürgermeister Wolfgang Lambertz;

Als Schriftführer: Verwaltungsfachwirt Alwin Schmitz;

Beginn: 20.00 Uhr

Ende: 21.45 Uhr

Zu Beginn der Sitzung stellte der Vorsitzende die ordnungsgemäße Einberufung und die Beschlussfähigkeit des Gemeinderates fest. Einwände gegen die Tagesordnung und die Einladung wurden nicht erhoben. Die Niederschrift über die Sitzung vom 21.6.2018 wurde gebilligt. Ebenfalls einstimmig beschloss der Rat, die Tagesordnung der öffentlichen Sitzung um die TOP 11) Antrag auf Vergrößerung eines bestehenden Carportes in der Straße „Im Winkel“

und TOP 13) Festlegung eines Standortes für den Defibrillator zu erweitern. TOP 11) der

Tagesordnung wird als TOP 12) behandelt.

T a g e s o r d n u n g

Öffentliche Sitzung

  1. Mitteilungen des Ortsbürgermeisters
  1. Der Landesbetrieb Mobilität Cochem-Koblenz (LBM) hat den ursprünglich angedachten Baubeginn für den Ausbau der L 98 in der Ortslage Mesenich von Herbst 2017 auf den Herbst 2018 verschoben. Nach Auskunft des LBM’s soll die Vergabe der Arbeiten nunmehr im September d.J. erfolgen, so dass mit den Arbeiten nach der Fremdenverkehrssaison 2018 begonnen werden kann.

Nach Auffassung des Rates gehen die Planungsfortschritte des LBM’s nur sehr

schleppend voran. Auch wird die beabsichtigte zeitliche Abwicklung der Baumaßnahme nach Ansicht des Rates unzureichend in der Öffentlichkeit kommuniziert.

  1. Die Trinkwasseruntersuchungen in der Gemeindehalle haben keine Beanstandungen ergeben.
  1. Nach Mitteilung der Forstverwaltung sind noch Restbestände an Brennholz (ca. 7 rm Eiche und 4,5 rm Mischholz) vorhanden. Interessenten können sich entweder unmittelbar beim Förster oder beim Ortsbürgermeister melden.
  1. Am 17.9.2018 werden in der Gemeindehalle in Greimersburg die Förderbescheide „Zukunfts-Check-Dorf“ und Masterplan „Integrierte Standortermittlung“ durch Herrn Staatsminister Lewentz übergeben. Im Anschluss hieran findet die Kreissiegerfeier des Wettbewerbs „Unser Dorf hat Zukunft“ 2018 statt.
  1. Anlässlich der diesjährigen Kellerkirmes am 7.9.2018 findet wieder ab 19.00 Uhr ein Rundgang mit dem Gemeinderat statt.
  1. Bekanntgabe der Beratungsergebnisse aus der nichtöffentlichen Sitzung des Ortsgemeinderates vom 21.06.2018

Die Beratungsergebnisse aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 21.6.2018

wurden vom Vorsitzenden bekanntgegeben.

  1. Maßnahmen zur Verkehrssicherung und Instandsetzung/Erneuerung der abgängigen Stützmauer in der Verlängerung der Kehrstraße

Wegen den Absackungen an dem Weg/Rinnbordanlage im Bereich der verlängerten Kehrstraße sind zusammen mit dem technischen Mitarbeiter der Verwaltung verschiedene Lösungsmöglichkeiten erörtert worden. Nach den zwischenzeitlich erfolgten

weitergehenden Untersuchungen hat sich herausgestellt, dass die angedachte Abböschung ausscheidet, weil die nach einem Abböschen verbleibende Durchfahrtsbreite zwischen dem Wirtschaftsgebäude und der Mauer vom ehemaligen Raiffeisenlager zu gering und die Ein- und Ausfahrt aus bzw. zu dem Wirtschaftsgebäude kaum mehr möglich ist. Die Verwaltung hat aus diesem Grunde von dieser Variante abgeraten. Stattdessen soll die Stützmauer auf einer Länge von rd. 15 m mit Mauerscheiben (Winkelstützelementen) erneuert werden. Die Kosten hierfür würden rd. 20.500 € (einschl. Ing.-Honorar) betragen.

Der Gemeinderat stimmte dem Vorschlag der Verwaltung zu und beauftragte diese, für die Maßnahme einen Zuwendungsantrag aus dem I-Stock des Landes zu stellen. Gleichzeitig ist der vorzeitige Baubeginn zu beantragen. Zeitgleich soll die Ausschreibung vorbereitet werden. Die entsprechenden Haushaltsmittel sind bereit zu stellen.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig

  1. Erweiterung der Urnengrabfelder auf dem Friedhof

Auf die öffentliche Ausschreibung der o.a. Arbeiten wurden keine Angebote abgegeben. Der Gemeinderat beauftragte daher die Verwaltung, die Leistungen beschränkt auszuschreiben.

Abstimmungsergebnis. Einstimmig

  1. Abstimmungsverfahren für den Ausbau der L 98 in Mesenich

Der LBM Cochem-Koblenz hat darauf hingewiesen, dass die vorbezeichnete Straßenbaumaßnahme ohne Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens im Wege des Abstimmungsverfahrens (Entbehrlichkeitsfeststellung) durchgeführt werden soll. Es ist beabsichtigt, nach der diesjährigen Fremdenverkehrssaison mit den Arbeiten zu beginnen.

Der Gemeinderat begrüßte die Baumaßnahme. Einwendungen werden nicht geltend gemacht.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig

  1. Zustimmung zur Annahme einer Zuwendung

Für die Unterhaltung der Kapelle „Kährhäuschen“ wurden der Ortsgemeinde Mesenich folgende Zuwendungen angeboten:

Richard Mentges, Wiesenweg 9, Mesenich 2.000,00 €

Ute und Klaus Arens, Zehnthofstr. 4, Mesenich 150,00 €

Der Vorsitzende bedankte sich im Namen der Ortsgemeinde recht herzlich für die Spenden. Der Rat stimmte der Annahme der Spenden zu.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig

  1. Gewährung eines weiteren Zuschusses an die Interessengemeinschaft Kährhäuschen zur Sanierung bzw. zur Neugestaltung des Kulturdenkmals „Kährhäuschen“

Die Interessengemeinschaft für die Pflege und Unterhaltung der unter Denkmalschutz stehenden Kapelle „Kährhäuschen“ hat Unterhaltungs- und Neugestaltungsarbeiten im unmittelbaren Umfeld der Kapelle durchgeführt. Hierfür gewährt die Ortsgemeinde der Interessengemeinschaft „Kährhäuschen“ einen weiteren Zuschuss von 2.150 €.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig

  1. Gemeindliches Einvernehmen zu einer Bauvoranfrage auf Aufstockung einer bestehenden Weinstube für Wohnzwecke

(s. TOP 11)

  1. Gemeindliches Einvernehmen zur Errichtung eines Geräteschuppens (Bauantrag)

(s. TOP 11)

  1. Gemeindliches Einvernehmen zu einem Bauantrag auf Umnutzung eines bestehenden Wohnhauses zur Schaffung von Ferienwohnungen

(s. TOP 11)

  1. Gemeindliches Einvernehmen zu einem Bauantrag auf Vergrößerung eines bestehenden Carportes „Im Winkel“

Nach Auffassung des Gemeinderates werden bei den Tagesordnungspunkten 8 bis 11) möglicherweise schutzwürdige Interessen Einzelner bzw. Gründe des Gemeinwohls berührt. Der Rat beschloss daher, in der nichtöffentlichen Sitzung darüber zu entscheiden, ob die Behandlung in öffentlicher oder nichtöffentlicher Sitzung erfolgt.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig

  1. Planung Waldbegang 2018

Der diesjährige Waldbegang soll Mitte/Ende Oktober, und zwar an einem Freitag um 15.00 Uhr, stattfinden.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig

  1. Festlegung eines Standortes für den Defibrillator

Der Gemeinderat beschloss, den vor einiger Zeit angeschafften Defibrillator an der Gemeindehalle aufzuhängen. Der Vorsitzende wurde beauftragt und ermächtigt, den notwendigen Stromanschluss herstellen zu lassen.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig

 

19. Gemeinderatssitzung 21.6.2018

N i e d e r s c h r i f t

über die 19. Sitzung des Gemeinderates von Mesenich am 21.6.2018 in der Goldgrübchenhalle in Mesenich

Anwesend waren: Als Vorsitzender: Ortsbürgermeister Peter Haase;

Als Mitglieder: Martin Arens, Jörg Hirschen, Peter Schneiders, Fritz Servaty, Karl-Robert Servaty;

Entschuldigt: Wolfgang Lenartz, Manfred Meid, Nadja Steinmetz-Horbert;

Auf Einladung: Bürgermeister Wolfgang Lambertz;

Als Schriftführer: Verwaltungsfachwirt Alwin Schmitz;

Beginn: 20.00 Uhr

Ende: 21.45 Uhr

Zu Beginn der Sitzung stellte der Vorsitzende die ordnungsgemäße Einberufung und die Beschlussfähigkeit des Gemeinderates fest. Einwände gegen die Tagesordnung und die Einladung wurden nicht erhoben. Die Niederschrift über die Sitzung vom 9.4.2018 wurde gebilligt.

Ebenfalls einstimmig beschloss der Rat, die Tagesordnung wie folgt zu erweitern:

Öffentliche Sitzung

9) Erweiterung der Urnengrabfelder

10) Verwendung der Spenden für die Unterhaltungs- und Neugestaltungsarbeiten am Kulturdenkmal „Kährhäuschen“

11) Gewährung eines Kleiderzuschusses für die neue Weinkönigin

T a g e s o r d n u n g

Öffentliche Sitzung

  1. Mitteilungen des Ortsbürgermeisters
  1. Das diesjährige Weinlagenfest ist erfolgreich verlaufen. Der Vorsitzende bedankte sich bei den Organisatoren und allen Helfern, die zum Gelingen des Festes beigetragen haben.
  1. Der Auftrag für die Aufstellung der neuen Schaukel auf dem Kleinkindspielplatz ist erteilt. Die Arbeiten sollen in Kürze ausgeführt werden.
  1. Die Einweisung in die Bedienung des angeschafften Defibrillators ist erfolgt. Die Standortfrage ist weiterhin noch zu klären.
  1. Im Bereich der Raiffeisenstraße sowie der Straße „Im Winkel“ sind Unterhaltungsarbeiten ausgeführt worden. Wegen der Instandsetzung von zwei Kanalgittern wurden Angebote eingeholt, die allerdings noch nicht vorliegen.
  1. Das eingeschlagene Brennholz ist insgesamt verkauft worden.
  1. Der Vorsitzende wies darauf hin, dass zwei Bäume (an der Ecke „Briedernerer Straße/Im Winkel“ sowie am Naherholungsplatz) so geschädigt sind, dass diese gefällt werden müssen. Für die abgängige Kastanie wird eine Ersatzpflanzung vorgenommen. Ein weiterer Baum „Am Bühl“ soll zurückgeschnitten werden.
  1. Aufgrund kartellrechtlicher Bedenken wird die bisher praktizierte gemeinsame Holzvermarktung mit den Landesforsten Rheinland-Pfalz zum 01.01.2019 beendet. Diese muss zukünftig neu organisiert werden. Vorgesehen ist die Gründung von regionalen Holzvermarktungsorganisationen in der Rechtsform einer GmbH. Das Forstamt und die Verbandsgemeinde begleiten derzeit diesen Prozess. Die Ortsgemeinde Mesenich wird sich hiermit ebenfalls nochmals befassen.
  1. Die Gemeinde wird keine Anzeige im Gastgeberverzeichnis Ferienland Cochem 2019 schalten.
  1. Bekanntgabe der Beratungsergebnisse aus der nichtöffentlichen Sitzung des Ortsgemeinderates vom 09.04.2018

Die Beratungsergebnisse aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 9.4.2018

wurden vom Vorsitzenden bekanntgegeben.

  1. Vorschläge für die Wahl der Schöffinnen und Schöffen (Wahlperiode 2019-2023)

Die Wahlperiode der Schöffinnen und Schöffen endet zum 31.12.2018. Daher sind in diesem Jahr Neuwahlen durchzuführen. Bis zum 30.06.2018 haben die Stadt/Ortsgemeinden eine Vorschlagsliste der Schöffinnen und Schöffen aufzustellen. Für die Ortsgemeinde Mesenich ist ein Vorschlag zu unterbreiten.

Aus der Mitte des Rates wurde Frau Marita Pauly vorgeschlagen. Der Rat beschloss, die Wahl per Akklamation durchzuführen.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig

Der Vorsitzende hat bei der Abstimmung nicht mitgewirkt; sein Stimmrecht ruht nach § 36 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 GemO.

  1. Ausbau der L 98 in der Ortslage Mesenich

Abschluss einer Baudurchführungsvereinbarung mit dem Land Rheinland-Pfalz

Im Zusammenhang mit dem Ausbau der L 98 in der Ortslage Mesenich ist eine Vereinbarung mit dem Land Rheinland-Pfalz und dem Abwasserwerk der Verbandsgemeinde Cochem abzuschließen. Mit der Einladung ist den Ratsmitgliedern der Entwurf der Vereinbarung zugegangen; diese ist als Anlage 1 der Niederschrift beigefügt.

Der Gemeinderat stimmte dem Abschluss der Vereinbarung mit dem Land RheinlandPfalz und dem Abwasserwerk der Verbandsgemeinde Cochem zu.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig

  1. Maßnahmen zur Verkehrssicherung und Instandsetzung/Erneuerung der abgängigen Stützmauer in der Verlängerung der Kehrstraße

Im Bereich der verlängerten Kehrstraße sind Absackungen an dem Weg/Rinnbordanlage festgestellt worden. Wegen der Klärung der weiteren Vorgehensweise fand ein Ortstermin mit dem Gemeinderat und dem technischen Mitarbeiter der Verwaltung statt, in dem die Lösungsmöglichkeiten erörtert worden sind. Es wurde vorgeschlagen, die schadhafte Stelle kurzfristig mit einem Baken abzusperren. Langfristig sind an der schadhaften Stelle auf einer Länge von rd. 15 m entweder Winkelstützelemente einzubauen oder der betreffende Bereich ist auf der gesamten Länge entsprechend abzuböschen, wobei in diesem Falle eine ausreichende Verkehrsführung im Kreuzungsbereich weiterhin gewährleistet sein muss.

Die Verwaltung wird beauftragt, die beiden Alternativen kostenmäßig gegenüberzustellen und der Gemeinde einen Lösungsvorschlag zu unterbreiten. Je nach Umfang der Arbeiten ist ein Antrag auf Förderung aus dem Investitionsstock zu stellen.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig

  1. Schaltung einer Werbeanzeige im Heimatjahrbuch des Landeskreises Cochem-Zell 2019

Der Gemeinderat beschloss, auch im kommenden Jahr wieder eine halbseitige Anzeige (schwarz-weiß) im Heimatjahrbuch des Landkreises Cochem-Zell zu schalten.

Abstimmungsergebnis: 5 Ja Stimmen

1 Enthaltung

  1. Projektanmeldung zur Durchführung von Maßnahmen aus dem Investitions-

stock 2019

Für die Instandsetzung/Erneuerung der abgängigen Stützmauer in der Verlängerung der Kehrstraße ist je nach Kostenaufwand ggf. ein Antrag auf Förderung aus den I-Stock Mitteln des Landes zu stellen. Weitere Maßnahmen sind nicht vorgesehen.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig

  1. Unterhaltung der Goldgrübchenhalle

Auftragserteilung zur Trinkwasseruntersuchung

Die Verwaltung hat für die Untersuchung des Trinkwasser in der Goldgrübchenhalle zwei Angebote eingeholt. Der Gemeinderat beschloss, den Auftrag an den niedrigstfordernden Anbieter (Angebotssumme 204,05 €) zu erteilen.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig

  1. Erweiterung der Urnengrabfelder

Das Land Rheinland-Pfalz hat für die Erweiterung der Urnengrabfelder eine Zuwendung aus dem I-Stock in Höhe von 11.000 € gewährt. Mit der Baumaßnahme muss bis zum 31.12.2018 begonnen sein.

Der Gemeinderat beauftragte die Verwaltung mit der Ausschreibung der Arbeiten.

Abstimmungsergebnis: Einstimmung

  1. Verwendung der Spenden für die Unterhaltungs- und Neugestaltungsarbeiten am Kulturdenkmal „Kährhäuschen“

In Zusammenarbeit mit der örtlichen Interessengemeinschaft für die Pflege und Unterhaltung der unter denkmalschutzstehenden Kapelle „Kährhäuschen“ hat die Ortsgemeinde als Eigentümerin der Kapelle um Spenden für die Aufwertung der Platzgestaltung um das Kährhäuschen gebeten. Aufgrund des Spendenaufrufes sind bei der Verbandsgemeindeverwaltung Cochem Spenden von insgesamt 800 € eingegangen. Diese Spenden sind jetzt zweckgebunden für die durchgeführten Unterhaltungsarbeiten am „Kährhäuschen“ zu verwenden. Die Interessengemeinschaft hat sich bereit erklärt, die kommunizierten Unterhaltungsarbeiten an der Kapelle „Kährhäuschen“ durchzuführen. Hierfür gewährt die Ortsgemeinde der Interessengemeinschaft „Kährhäuschen“ einen Zuschuss von 800 €.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig

  1. Gewährung eines Kleiderzuschusses für die Weinmajestäten

Jil Achenbach ist neue Weinkönigin der Ortsgemeinde Mesenich. Der Vorsitzende bedankte sich für die Übernahme dieses Amtes zum Wohle der Ortsgemeinde Mesenich.

Der Gemeinderat beschloss, für die Ausstattung der neuen Weinkönigin einen Kleiderzuschuss von 300 € zu gewähren.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig

18. Gemeinderatssitzung 9.4.2018

Aus der Niederschrift
über die 18. Sitzung des Gemeinderates von Mesenich am 09.04.2018 in der Goldgrübchenhalle in Mesenich
Anwesend waren: 
Als Vorsitzender: Ortsbürgermeister Peter Haase;
Als Mitglieder: Martin Arens, Wolfgang Lenartz, Manfred Meid, Peter Schneiders, Fritz Servaty, Karl-Robert Servaty, Nadja Steinmetz-Horbert (bis TOP 2 öS);
Entschuldigt: Jörg Hirschen;
Auf Einladung: Bürgermeister Wolfgang Lambertz, Verwaltungsfachwirt Elmar Konzen (TOP 3 ö.S.);
Als Schriftführer: Verwaltungsfachwirt Alwin Schmitz;
Beginn: 20.00 Uhr
Ende: 22.20 Uhr
Zu Beginn der Sitzung stellte der Vorsitzende die ordnungsgemäße Einberufung und die Beschlussfähigkeit des Gemeinderates fest. Einwände gegen die Tagesordnung und die Einladung wurden nicht erhoben. Der Rat beschloss einstimmig, TOP 7 der öffentlichen Sitzung (Beratung und Beschlussfassung über eine Bauvoranfrage) in der nichtöffentlichen Sitzung (Top 3) zu behandeln. Die Niederschrift über die Sitzung vom 20.11.2017 wurde ebenfalls einstimmig gebilligt.
Tagesordnung
Öffentliche Sitzung 
1. Mitteilungen des Ortsbürgermeisters 
a) Nach Mitteilung des LBM Cochem-Koblenz soll mit dem Ausbau der L 98 in der Ortslage Mesenich und der Deckenerneuerung zwischen Mesenich und der Moselbrücke Senheim wegen der Fremdenverkehrssaison nach der diesjährigen Traubenlese begonnen werden. Die vorgesehene Bauzeit für den Vollausbau in Mesenich beträgt rd. 6 Monate. Die Deckenerneuerung zwischen Mesenich und Brücke Senheim wird voraussichtlich rd. 4 Wochen in Anspruch nehmen.
b) Nach Mitteilung der Verwaltung konnten die Restarbeiten an den gemeindlichen Wirtschaftswegen im Bereich „Eiserner Herrgott“ und „Am Kehrhäuschen“ im vergangenen Jahr nicht abgeschlossen werden weil kein Mischgut mehr verfügbar war. Die Restarbeiten sollen in Kürze erledigt werden.
c) Seitens der Verwaltung ist angedacht, für die Fortschreibung der bereits bestehenden Baumkataster eine Sammelausschreibung für alle Ortsgemeinden vorzunehmen. Sobald sich eine konkrete Vorgehensweise abzeichnet, kommt die Verwaltung auf die Ortsgemeinde zurück.
d) Für den Kleinkinderspielplatz wurde eine neue Schaukel beschafft. Diese soll in Eigenregie aufgestellt werden.
e) An den Gemeindestraßen sind verschiedene Unterhaltungsarbeiten durchzuführen. Der Vorsitzende wird hierzu entsprechende Kostenschätzungen bzw. Angebote einholen. Der Rat wird sich dann einer der nächsten Sitzungen mit der weiteren Vorgehensweise befassen.
f) Zwischenzeitlich wurde ein Defibrillator angeschafft. Die Standortfrage ist noch zu klären. Außerdem erfolgt noch eine Einweisung.
g) In der Zeit vom 31.5.-3.6.2018 findet wieder ein Traktorentreffen statt. Mit der Ankunft der ersten Traktoren ist schon ab dem 26.5.2018 zu rechnen.
h) Für die Goldgrübchenhalle wurden neue Rauchmelder und Feuerlöscher beschafft.
i) Nach Mitteilung der Kreisverwaltung Cochem-Zell (Kommunalaufsicht) ist der vorgesehene Eigenanteil für die angedachten Umbau- und Sanierungsarbeiten der Goldgrübchenhalle nach den derzeitigen Haushaltsdaten nicht finanzierbar. Bereits bei der Planung sollten daher kostengünstigere Alternativen bevorzugt werden.
j) Am Kulturweg „Steinreichskäpp“ wurde ein Doppelsteinkopf neu aufgestellt.
2. Bekanntgabe der Beratungsergebnisse aus der nichtöffentlichen Sitzung des Ortsgemeinderates vom 20.11.2017 
Die Beratungsergebnisse aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 20.11.2017 wurden vom Vorsitzenden bekanntgegeben.
3. Wahl der Beigeordneten, Ernennung, Vereidigung und Einführung in das Amt 
Herr Martin Arens hat sein Mandat des I. Beigeordneten niedergelegt. Der Vorsitzende bedankte sich bei Herrn Arens für die in der Vergangenheit geleistete Arbeit zum Wohle der Ortsgemeinde Mesenich.
Die Niederlegung des Mandats macht eine Neuwahl des I. Beigeordneten erforderlich. Zu Beisitzern im Wahlvorstand für die nachfolgenden Wahlhandlungen wurden die Ratsmitglieder Natja Steinmetz-Horbert und Fritz Servaty und zum Schriftführer Verwaltungsfachwirt Elmar Konzen bestellt.
Für die Wahl des I. Beigeordneten wurde Peter Schneiders als einziger Kandidat vorgeschlagen. Die geheime Wahl hatte folgendes Ergebnis:
Abgegebene Stimmen 7 Stimmen, davon Ja-Stimmen 7 Stimmen
Damit war Herr Schneiders zum I. Beigeordneten gewählt. Er nahm die Wahl an. Die Ernennung, Vereidigung und Amtseinführung erfolgte durch Ortsbürgermeister Peter Haase.
Das Stimmrecht des Vorsitzenden ruhte gemäß § 36 Abs. 3 GemO.
Herr Peter Schneiders war bisher Beigeordneter der Ortsgemeinde Mesenich. Seine Wahl zum I. Beigeordneten machen die Neuwahl eines weiteren Beigeordneten erforderlich.
Für die Wahl des Beigeordneten wurde das Ratsmitglied Manfred Meid als einziger Kandidat vorgeschlagen. Die geheime Wahl hatte folgendes Ergebnis:
Abgegebene Stimmen 7 Stimmen, davon Ja Stimmen 6 Stimmen, Enthaltung 1 Stimme
Damit war Herr Meid zum Beigeordneten gewählt. Er nahm die Wahl an. Die Ernennung, Vereidigung und Amtseinführung erfolgte durch Herrn Ortsbürgermeister Peter Haase.
Das Stimmrecht des Vorsitzenden ruhte gemäß § 36 Abs. 3 GemO.
4. Unterrichtung über das Ergebnis der Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung der Gemeinde/Jagdgenossenschaft für die Jahre 2010 – 2014 
Das Rechnungs- und Gemeindeprüfungsamt der Kreisverwaltung Cochem-Zell hat für die Jahre 2010 – 2014 eine überörtliche Ordnungsprüfung durchgeführt und mit Schreiben vom 20.12.2017 die entsprechenden Prüfberichte vorgelegt. Der die Gemeinde und die Angliederungsgenossenschaft betreffende vollständige Prüfungsbericht sowie das Anschreiben hierzu wurden bereits an die Gemeinde weitergeleitet. Kurzfassungen der Prüfungsfeststellungen wurden den Ratsmitgliedern mit der Einladung zu der heutigen Sitzung übersandt.
Nach § 33 I GemO (und in Ergänzung durch die entsprechende Verwaltungsvorschrift Nr. 1 zu § 33 GemO) ist der Gemeinderat alsbald nach Eingang des Prüfberichtes, spätestens jedoch, sofern Stellungnahmen der Verwaltung erforderlich sind, binnen dreier Monate zu unterrichten. Die Unterrichtung hat in öffentlicher Sitzung zu erfolgen.
In Zusammenarbeit mit dem Vorsitzenden wird die Verwaltung den Entwurf einer Stellungnahme zu den Prüfungsfeststellungen erarbeiten und zu einer der nächsten Sitzungen vorlegen. Soweit der Ortsgemeinde nach den Prüfungsfeststellungen ein Schaden entstanden sein sollte, wurde der Sachverhalt bei der Eigenschadenversicherung angemeldet.
Der Rat nahm den Prüfungsbericht zur Kenntnis. Über die Stellungnahmen zu den einzelnen Prüfungsfeststellungen wird nach Vorlage der mit der Verwaltung zu erarbeitenden Entwürfe in einer der nächsten Sitzungen des Ortsgemeinderates entschieden.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
5. Realisierung von Dorferneuerungsmaßnahmen/Projektmaßnahmen im Jahr 2019 (Projektvoranmeldung bis 20.4.2018)
Zuwendungsanträge für anstehende Dorferneuerungsmaßnahmen der Ortsgemeinden im Jahr 2019 sind nach den einschlägigen Zuwendungsrichtlinien bis spätestens zum 1.8. des laufenden Jahres bei der Kreisverwaltung Cochem-Zell mit den erforderlichen Antragsunterlagen (Kostenermittlung des Architekten, Projekt- und Maßnahmenbeschreibung, Planung u.a.) vorzulegen.
Seitens der Ortsgemeinde Mesenich sind für das Jahr 2019 keine Dorferneuerungsmaßnahmen geplant.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
6. II. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes „Auf dem Flur/Alte Kehr“
a) Beratung und Beschlussfassung über die im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit eingegangen Anregungen 
Für den Bebauungsplanentwurf II. Änderung „Auf dem Flur/Alte Kehr“ wurde das vereinfachte Änderungsverfahren nach § 13 Baugesetzbuch (BauGB) durchgeführt. Die Beteiligung der Öffentlichkeit in der Zeit vom 27.11.2017 bis 29.12.2017 erfolgte mit der Bekanntmachung im Stadt- und Landboten am 17.11.2017, die berührten Träger öffentlicher Belange wurden mit dem Verteiler vom 13.11.2017 um Stellungnahme gebeten. Die einzelnen eingegangenen Anregungen sowie die Beschlussvorschläge ergeben sich aus der Anlage 1.
b) Beratung und Beschlussfassung über die Satzung 
Der Bebauungsplanentwurf II. Änderung „Auf dem Flur/Alte Kehr“ wird unter Berücksichtigung der vorbezeichneten Änderungen/Ergänzungen als Satzung beschlossen. Die Begründung wird gebilligt.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
Das Ratsmitglied Nadja Steinmetz-Horbert hat an der Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht mitgewirkt und den Sitzungstisch verlassen.
7. Beratung und Beschlussfassung über mögliche Maßnahmen in der Verlängerung der Kehrstraße 
An dem Wirtschaftsweg in der Verlängerung der Kehrstraße wurden in Richtung des Gartens von Ewald Servaty Absackungen festgestellt.
Der Rat beschloss, sich zunächst in einem Ortstermin ein Bild von dem Zustand des Wirtschaftsweges zu machen. An dem Termin soll ein Bauingenieur der Verwaltung teilnehmen.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
8. Beratung und Beschlussfassung über mögliche Maßnahmen in der Gemeindehalle und Festplatz 
Nach der Prüfung der elektrischen Anlagen im Gemeindehaus sind verschiedene Arbeiten (Einbau von FI-Schaltern und Umbau des Sicherungskastens) durchzuführen. Der Vorsitzende hat hierzu zwei Angebote von Elektrofachfirmen eingeholt. Der Rat beschloss, die Arbeiten durchführen zu lassen und den Auftrag an den günstigsten Anbieter zu vergeben.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
Wegen der unzulänglichen Stromverteilung auf dem Festplatz sind zunächst die konkreten Abhilfemöglichkeiten zu klären. Bevor weitere Schritte eingeleitet werden, sollte jedoch der bevorstehende Ausbau der L 98 abgewartet werden. Bis zu diesem Zeitpunkt sind die künftigen Nutzer des Stromkastens darauf hinzuweisen, dass der Stromanschluss nur unter Beteiligung eines Elektrofachbetriebes betrieben werden darf.
Abstimmungsergebnis: 7 Ja Stimmen, 1 Enthaltung
9. Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED 
– Verzicht auf die Erhebung von Ausbaubeiträgen 
Im Zusammenhang mit einer Umrüstungsaktion im Bereich der VG Cochem wurden in Mesenich 24 Leuchten auf LED umgerüstet. Nach Mitteilung der Verwaltung scheidet bei den meisten Leuchten die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen aus. Lediglich bei den Leuchten in der Straße „Im Winkel“ (unten) käme eine Beitragspflicht in Betracht.
Der für diesen Bereich entstehende beitragsfähige Aufwand von rd. 868 € wäre auf rd. 30 beitragspflichtige Grundstücke zu verteilen (durchschnittlicher Beitrag von rd. 30 € je Grundstück).
Nach Auffassung des Gemeinderates stehen die Kosten der Beitragserhebung außer Verhältnis zu dem Beitragsaufkommen. Der Rat beschloss daher, von der Beitragserhebung abzusehen.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
Der II. Beigeordnete Manfred Meid hat an der Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht mitgewirkt und den Sitzungstisch verlassen.
Nichtöffentliche Sitzung 
Die Beratungsergebnisse aus der nachfolgenden nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderates werden in der nächsten Sitzung des Gremiums vom Vorsitzenden bekanntgegeben.

17. Gemeinderatssitzung 20.11.2017

Aus der Niederschrift
über die 17. Sitzung des Gemeinderates von Mesenich am 20.11.2017 in der Goldgrübchenhalle in Mesenich
Anwesend waren:
Als Vorsitzender: Ortsbürgermeister Peter Haase;
Als Mitglieder: Martin Arens, Wolfgang Lenartz, Peter Schneiders, Fritz Servaty, Karl-Robert Servaty;
Entschuldigt: Jörg Hirschen, Manfred Meid, Nadja Steinmetz- Horbert;
Auf Einladung: Bürgermeister Helmut Probst (ab TOP 5 öS.),
Als Schriftführerin: Elke Müller, VGV Cochem;
Beginn: 19.30 Uhr
Ende: 21.20 Uhr
Zu Beginn der Sitzung stellte der Vorsitzende die ordnungsgemäße Einberufung und die Beschlussfähigkeit des Gemeinderates fest. Der Vorsitzende beantragte, die Tagesordnung der öffentlichen Sitzung um Punkt 13 „Teilnahme an der Initiative Zukunfts-Check Dorf“ zu erweitern. Diesem Vorschlag wurde einstimmig zugestimmt. Einwände gegen die Tagesordnung und die Einladung wurden nicht erhoben. Die Niederschrift über die Sitzung vom 28.08.2017 wurde einstimmig gebilligt.
Tagesordnung
Öffentliche Sitzung 
1. Mitteilungen des Ortsbürgermeisters 
a) Straßenausbau L 98: Nach Mitteilung des LBM erfolge in Kürze die Ausschreibung; die Vergabe soll noch im Dezember erfolgen. Am 05.12.2017 finde eine Besprechung über den Ablauf etc. statt, zu der auch die Gemeinde eingeladen sei.
b) Die Änderung des Bebauungsplanes „Alte Kehr“ wegen des Ausbaus der L 98 befindet sich zurzeit in der Offenlegung (noch bis 29.12.2017).
c) Die Stammholzvermarktung soll zukünftig nicht mehr über die Forstämter erfolgen. Über Konkreteres soll in der nächsten Ortsbürgermeisterdienstbesprechung informiert werden.
d) Wegen der Schweinepest soll eine weitere Bejagung des Schwarzwildes erfolgen.
e) In einigen Orten seien Rattenbekämpfungsmaßnahmen notwendig geworden. Aus Mesenich sind dem Vorsitzenden keine Beschwerden bekannt.
f) Die noch von der Fa. Bressan zu erledigenden Restarbeiten im Bereich „Eiserner Herrgott“ und „Am Kehrhäuschen“ sollen nach Auskunft der Verwaltung noch in diesem Jahr erledigt werden.
g) Bezüglich der „Goldgrübchenhalle“ ist noch keine Entscheidung über Sanierung oder Neubau oder lediglich Reparaturen gefallen. Es ist eine kostenlose Begehung mit einem Brandschutzbeauftragten erfolgt; die dort festgestellten Mängel bzw. Hinweise wurden bereits teilweise behoben bzw. umgesetzt.
2. Bekanntgabe der Beratungsergebnisse aus der nichtöffentlichen Sitzung des Ortsgemeinderates vom 28.08.2017 
Die Beratungsergebnisse aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 28.08.2017 wurden vom Vorsitzenden bekanntgegeben.
3. Feststellung der Jahresrechnung der Gemeinde Mesenich für das Haushaltsjahr 2013 
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung die Rechnungsunterlagen 2013 geprüft. Beanstandungen oder ausdrückliche Feststellungen haben sich dabei nicht ergeben. Aus diesem Grund empfiehlt der Rechnungsprüfungsausschuss dem Ortsgemeinderat, die Jahresrechnung festzustellen und dem Ortsbürgermeister, den Ortsbeigeordneten sowie dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde Cochem und dessen Beigeordneten die Entlastung zu erteilen.
Der Gemeinderat stellte die Jahresrechnung 2013 für die Ortsgemeinde fest.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
Der Beigeordnete Arens hat an der Beratung und Beschlussfassung nicht mitgewirkt und den Beratungstisch verlassen.
4. Erteilung der Entlastung für das Haushaltsjahr der Gemeinde Mesenich 2013 
Aufgrund der Feststellung der Jahresrechnung 2013 und der Empfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses beschloss der Ortsgemeinderat, dem Ortsbürmeister und den Ortsbeigeordneten sowie dem Bürgermeisters der Verbandsgemeinde Cochem und dessen Beigeordneten die Entlastung zu erteilen.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
Der Beigeordnete Arens hat an der Beratung und Beschlussfassung nicht mitgewirkt und den Beratungstisch verlassen.
5. Beratung und Beschlussfassung über die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan der Gemeinde Mesenich 2017/2018 
Vorab bemängelte der Vorsitzende die späte Vorlage des Haushaltsplanes 2017; bedankte sich aber gleichzeitig für die rechtzeitige Vorlage des Haushaltsplanes 2018.
Ortsbürgermeister Haase erklärte, dass im Ergebnishaushalt die laufenden Einnahmen und Ausgaben, Umlagen etc. dargestellt seien, bei denen die Gemeinde nur sehr wenig bis keinen Spielraum habe. Deshalb stellte er nur die geplanten Investitionen vor und gab Erläuterungen dazu. Bezüglich des Ansatzes für den Ausbau der Linksabbiegespur (Wiesenweg) soll mit der Verwaltung abgeklärt werden, ob dieser in 2017 (Vergabe) oder 2018 (Bau) veranschlagt werden soll.
Der Ortsgemeinderat beschloss die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan der Gemeinde Mesenich 2017/2018.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
6. Erlass einer Ergänzungssatzung „Pfahls“
a) Beratung und Beschlussfassung über die im Rahmen der Offenlage eingegangenen Anregungen und Bedenken 
Für den Entwurf der Ergänzungssatzung „Pfahls“ wurde die Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange mit Verteiler vom 03.07.2017 sowie die Bürgerbeteiligung mit Bekanntmachung vom 07.07.2017 gemäß § 13 Baugesetzbuch durchgeführt. Die vorgebrachten Stellungnahmen sowie die Beschlussvorschläge waren den Ratsmitgliedern mit der Einladung zugegangen. Die einzelnen Beschlüsse ergeben sich aus der Anlage 1 zur Niederschrift.
b) Beratung und Beschlussfassung über die Satzung 
Der Entwurf der Ergänzungssatzung „Pfahls“ wurde unter Berücksichtigung der vorgenannten Änderungen/Ergänzungen als Satzung (Anlage 2) beschlossen. Die Begründung wurde gebilligt.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
7. Satzung über die Reinigung öffentlicher Straßen – Änderung der Anlage zu § 9 Abs. 1 (gefahrengeneigte Fahrbahnstellen)
In der gemeindlichen Satzung über die Reinigung öffentlicher Straßen vom 10.08.1987 ist in § 9 Abs. 1 die Bestreuung der Straßen (Winterdienst) geregelt. Hierin heißt es unter anderem: „Die Streupflicht erstreckt sich bei Glätte. (…) Die für eine Glatteisbildung aufgrund der allgemeinen Erfahrung besonders gefährdeten Stellen werden in einer Anlage zu dieser Satzung bezeichnet.“ Diese Anlage wurde nun aktualisiert und muss ausgetauscht werden.
Der Gemeinderat wurde über die Änderungen in Kenntnis gesetzt. Aus der Mitte des Rates kam die Anregung, die Anlage der besonders gefährlichen Fahrbahnstellen wie folgt zu erweitern: „Kreuzung Im Winkel – Wiesenweg“.
Der Austausch der Anlage zu § 9 Abs. 1 der Satzung über die Reinigung öffentlicher Straßen in der Gemeinde Mesenich wurde mit folgender Erweiterung beschlossen:
„Kreuzung Im Winkel – Wiesenweg“. Die Anlage zur Satzung ist dieser Niederschrift beigefügt und Bestandteil des Beschlusses (Anlage 3).
Abstimmungsergebnis: 5 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung
8. Baumkataster Mesenich – Festlegung der weiteren Vorgehens- bzw. Verfahrensweise 
Die Ortsgemeinde hat bereits ein Baumkataster erstellt und selbst fortgeschrieben. Nun erreicht die Gemeinde ein Schreiben der Verwaltung, dass dies nicht ausreiche, weil die erneute Begutachtung nicht von Personen mit ausreichenden Fachkenntnissen erfolgte. Der Vorsitzende hat die Verwaltung gebeten, eine Sammelausschreibung aller Ortsgemeinden anzuregen.
Die Frage einer Sammelausschreibung für die Fortschreibung soll bei der nächsten Ortsbürgermeisterdienstbesprechung besprochen werden. Sofern es keine Sammelausschreibung geben wird, muss die Ortsgemeinde selbst tätig werden und eine Fachfirma beauftragen.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
9. Anschaffung von Spielgeräten für den Kinderspielplatz 
Wie bereits in verschiedenen Sitzungen besprochen soll eine neue Schaukel für den Kinderspielplatz angeschafft werden. Der Preis für eine gemischte Doppelschaukel liegt bei ca. 750 € netto. Der Gemeindearbeiter meint, er könne diese selbst aufbauen. Der Vorsitzende wurde beauftragt, Angebote für eine gemischte Doppelschaukel einzuholen und zu bestellen (bis ca. 1.000 € brutto).
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
10. Instandsetzung von Innerortsstraßen 
Der Vorsitzende gab bekannt, an welchen Stellen in den verschiedenen Straßen Reparaturbedarf besteht. Nach Klärung offener Fragen (z. B. Eigentumsverhältnisse) soll die Verwaltung Angebote einholen, über die dann zu beschließen ist.
11. Ausbau der L 98 – Nutzungsvertrag mit dem LBM betreffend die Verlegung von Leerrohren 
Die Gemeinde hatte den LBM gebeten, im Zuge des Ausbaus der L 98 drei Leerrohre zu verlegen. Hierfür ist der Abschluss eines Nutzungsvertrages erforderlich. Der Abschluss des vorgelegten Nutzungsvertrages wurde beschlossen.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
Der Gemeinderat weist ausdrücklich darauf hin, dass die Verzögerungen beim Ausbau der L 98 nicht in der Verantwortung der Gemeinde liegen. Der Gemeinderat hat alle Anliegen, die seitens des LBM an ihn herangetragen wurden, zügig geklärt. Worauf die Verzögerungen zurückzuführen sind, ist der Gemeinde nicht bekannt; sie hat hierzu keine Begründung erhalten.
12. Teilnahme am Landeswettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft“, Kreisentscheid 2018 
Der Ortsgemeinderat beschließt, im Jahr 2018 nicht am Landeswettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft“ teilzunehmen, da zurzeit noch Baumaßnahmen im Dorf umgesetzt werden.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
13. Teilnahme an der Initiative „Zukunfts-Check Dorf“
Die Initiative „Zukunfts-Check Dorf“ soll die Gemeinden und ihre Bürger motivieren, im Sinne der Selbsthilfe die örtlichen Chancen und Herausforderungen zu erkennen und zukunftsfähige Strategien zu entwickeln. Auf dieser Grundlage kann auch eine Fortschreibung des Dorferneuerungskonzeptes erfolgen. Das Dorferneuerungskonzept der Gemeinde Mesenich datiert aus dem Jahr 1995/1996. Der Ortsgemeinderat beschloss, Interesse an der Teilnahme der Initiative „Zukunfts-Check Dorf“ zu bekunden. Über eine Teilnahme soll erst nach Konkretisierung der auf die Gemeinde zukommenden Kosten beschlossen werden.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
Nichtöffentliche Sitzung 
Die Beratungsergebnisse aus der folgenden nichtöffentlichen Sitzung des Ortsgemeinderates Mesenich werden in der nächsten öffentlichen Sitzung des Gremiums bekannt gegeben.

16. Gemeinderatssitzung 28.8.2017

Aus der Niederschrift über die 16. Sitzung des Gemeinderates von Mesenich
am 28.08.2017 in der Goldgrübchenhalle in Mesenich
Anwesend waren:
Als Vorsitzender: Ortsbürgermeister Peter Haase;
Als Mitglieder: Martin Arens, Wolfgang Lenartz, Peter Schneiders, Karl-Robert Servaty, Nadja Steinmetz-Horbert;
Entschuldigt: Jörg Hirschen, Manfred Meid, Fritz Servaty;
Auf Einladung: Bürgermeister Helmut Probst (ab TOP 2 öS.), Jürgen Holl, Planungsbüro Holl (TOP 2 ö.S.), Bernd Pyka, Planungsbüro Pyka (TOP 2 ö.S.);
Als Schriftführer: Verwaltungsfachwirt Alwin Schmitz;
Beginn: 20.00 Uhr
Ende: 22.05 Uhr
Zu Beginn der Sitzung stellte der Vorsitzende die ordnungsgemäße Einberufung und die Beschlussfähigkeit des Gemeinderates fest. Einwände gegen die Tagesordnung und die Einladung wurden nicht erhoben. Die Niederschriften über die Sitzungen vom 24.4. und 15.5.2017 wurden einstimmig gebilligt.
Tagesordnung:
Öffentliche Sitzung
1. Projektanmeldung und Förderanträge für Maßnahmen des Investitionsstocks 2018
Anträge auf Förderung aus dem I-Stock des Landes sind bis zum 15.10.2017 bei der Kreisverwaltung Cochem-Zell einzureichen. Der angedachte Antrag für die Sanierung und den Umbau der Goldgrübchenhalle wird zunächst zurückgestellt. Die Planungen sollen zuerst der Bürgerschaft vorgestellt und mit dieser erörtert werden. Für das Jahr 2018 ist entsprechend dem Beschluss des Gemeinderates vom 24.4.2017 ein Antrag auf Förderung der Friedhofserweiterung (Urnenfeld) zu stellen.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
2. Sanierung und Umbau der Goldgrübchenhalle (I-Stockantrag 2018)
a) Planungsauftrag Architekt
b) Planungsauftrag Fachplaner technische Gewerke
c) Vorstellung der Planung
d) Freigabe der Leistungs-/Planungsphasen 1-3 (Zuschussantragsunterlagen)
Der Gemeinderat hatte in seiner Sitzung am 30.01.2017 das Planungsbüro Holl, Ediger-Eller, mit der Erstellung der planreifen Unterlagen für die Sanierung/den Umbau der Goldgrübchenhalle bis zu einem Netto-Baukostenwert von 50.000 € zu einem Preis von netto 1.300 € beauftragt. Ferner wurde beschlossen, mit dem Planungsbüro Holl zu klären, ob zusätzlich ein Fachplanungsbüro beauftragt werden muss.
Am 19.06.2017 führte der Gemeinderat mit dem Planungsbüros Holl, Ediger-Eller und dem Planungsbüro für Gebäudetechnik Pyka, Greimersburg, einen Ortstermin durch. Hierbei wurde festgelegt, dass keine Ertüchtigung des Ist-Zustandes, sondern eine Sanierung und ein Umbau des Gemeindehauses erfolgen sollen. Die beiden Planungsbüros wurden beauftragt, dies planerisch zu untersuchen und die voraussichtlichen Kosten zu ermitteln.
Der Vorsitzende begrüßte zu diesem Tagesordnungspunkt Architekt Holl und Versorgungstechniker Pyka und erteilte ihnen mit Zustimmung des Rates das Wort. Architekt Holl stellte zunächst die Gebäudeplanung wie folgt vor:
a) Fenster /Türen
Haustürelement sowie verschiedene weitere Türen-/Fensterelemente (Fensterbänke) austauschen, General-Schließsystem installieren
b) Erneuerung seitliches Dach
Abriss-, Maurer-, Putz- , Beton- und Zimmererarbeiten
c) Änderungen, Umbauten
Schaffung eines seitlichen Notausganges bzw. eines 2. Rettungsweges über eine Stahltreppe an der Giebelseite, Einbau Stahltreppe seitlich zur vorhandenen Öffnung zum Dachraum, Dachkuppel des ehemaligen Flachdaches abbauen und Öffnung schließen, Deckenverkleidung im Treppenhaus durch Gipsfaserplatten ersetzen, Treppenlift einbauen, Innentüren erneuern und Brandschutztüren einbauen, Aufzüge stilllegen, Dämmarbeiten
d) Modernisierungen
Toiletten (Wände und Böden) neu fliesen, neue WC-Systemwände montieren, Malerarbeiten
e) Einrichtungen überarbeiten, wie z.B. Regale und Garderoben sowie Schrankwände erneuern
Im Anschluss an den Vortrag von Herrn Holl informierte Herr Pyka über die von ihm durchgeführten Untersuchungen und erarbeiteten Maßnahmenvorschläge. Er legte insbesondere dar, dass die Elektroanlagen und die Wasserversorgungsleitungen nicht mehr dem Stand der Technik entsprechen. U.a. wurde auf seine Empfehlung ein Elektrocheck durchgeführt, dessen Ergebnis dazu geführt hat, dass bereits erste Nachbesserungen erfolgt sind. Er empfahl, die Elektroinstallation auch aus Brandschutzgründen sowie die Trinkwasserversorgung dringend zu erneuern, um den heutigen gesetzlichen Vorgaben Rechnung zu tragen.
Für die Beheizung wurden zwei Varianten untersucht. Eine Beheizung mittels Gastherme-Brennwerttechnik (Flüssiggas-Miettank), Heizkörpern und einer Lüftungsanlage oder mittels Infrarotmodulen (Flächenheizung).
Architekt Holl hat die Kostenschätzungen des Büros Pyka in seine Kostenermittlungen übernommen. Die Kostenschätzungen betragen:
a) Kleine Lösung (Sanierung und Umbau ohne Haustechnik) und ohne Planungskosten (Stand 11.07.2017)
brutto ca. 215.500 €
b) Sanierung und Umbau mit Gastherme/Lüftungsanlage (Stand 08.08.2017) brutto ca. 733.000 €
c) Sanierung und Umbau mit Infrarotheizung
(Stand 08.08.2017) brutto ca. 618.000 €
Der Gemeinderat beschloss,
a) das Planungsbüro Holl, Ediger-Eller, mit der Erstellung der Gebäudeplanung zu beauftragen. Beratend kann ein Statiker hinzugezogen werden.
b) das Planungsbüro Pyka, Greimersburg, mit der Erstellung der Haustechnik-Planung zu beauftragen.
c) der Gemeinderat nahm die Planung zur Kenntnis. Bevor weitere Schritte eingeleitet werden, soll diese der Bürgerschaft vorgestellt werden.
d) die Planungsaufträge zunächst auf die Grundleistungen der Leistungsphasen 1 -3 (Grundlagenermittlung, Vorplanung und Entwurfsplanung) zu beschränken.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
3. Mitteilungen des Ortsbürgermeisters
a) Der Grunderwerb für die im Bereich der Abbiegespur von der L 98 in das Neubaugebiet „Auf dem Flur/Alte Kehr“ benötigte Fläche wurde zwischenzeitlich getätigt. Die Ausschreibung der Arbeiten wird zurzeit vom LBM Cochem-Koblenz vorbereitet. Im Zuge der Maßnahme sollen auch drei Leerrohre durch die L 98 mitverlegt werden. Die zeitliche Abwicklung der einzelnen Bauabschnitte ist mit der Ortsgemeinde Mesenich und dem Campingplatzbetreiber abzustimmen.
b) Die Kreisverwaltung Cochem-Zell hatte auf Anfrage der Ortsgemeinde Mesenich mitgeteilt, dass der derzeitige Standort der Ortstafel Mesenich in Richtung Briedern den Vorgaben der Straßenverkehrsordnung entspricht und keine Möglichkeit gesehen wird, eine Anordnung zu erlassen, aufgrund deren die Ortstafel versetzt werden könnte.
c) Nach Mitteilung des Vorsitzenden ist das eingeschlagene Brennholz insgesamt verkauft worden.
d) Vom Dienstleistungszentrum (DLR) wurde die Installation einer Wetterstation angeregt. Die Gemeinde sollte sich an den hälftigen Kosten von rd. 9.000 € beteiligen. Unter diesen Bedingungen besteht seitens der Ortsgemeinde Mesenich kein Interesse an dem Vorschlag.
e) Mit Schreiben vom 31.5.2017 hatte die Verwaltung insgesamt 34 Grundstückseigentümer zu dem gewünschten Ausbau des Wiesenweges im Neubaugebiet „Auf dem Flur/Alte Kehr“ befragt. Es haben 23 Eigentümer den Erklärungsvordruck abgegeben und sich allesamt für einen Ausbau nach Variante 1 (teilweises Abfräsen der vorhandenen Straßendecke und Aufbringen Deckschicht über die gesamte Breite) entschieden.
4. Bekanntgabe der Beratungsergebnisse aus den nichtöffentlichen Sitzungen des Ortsgemeinderates vom 24.04. und 15.05.2017
Die Beratungsergebnisse aus den nichtöffentlichen Sitzungen vom 24.04. und 15.05.2017 wurden vom Vorsitzenden bekanntgegeben.
5. Beteiligung am Heimatjahrbuch des Landkreises Cochem-Zell 2018
Der Gemeinderat beschloss, sich auch im Jahre 2018 wieder mit einer halbseitigen Anzeige (schwarz-weiß) im Heimatjahrbuch darzustellen.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
6. Neubildung des Forstreviers Klotten mit den Ortsgemeinden Klotten, Greimersburg und Wirfus
Die Ortsgemeinderäte Greimersburg, Wirfus und Klotten haben die Neueinrichtung des Forstreviers Klotten mit den Ortsgemeinden Klotten, Greimersburg und Wirfus beschlossen. Folgende Änderungen bei der Revierdienstorganisation der Forstreviere Bruttig-Fankel und Senheim in der Verbandsgemeinde Cochem würden sich danach ergeben:
Bisher:
Revier Bruttig-Fankel (FAM Sprung) mit 1.329 ha reduzierter Holzbodenfläche (redHoBo) (einschl. Privatwald) und den Gemeinden Bruttig-Fankel, Beilstein, Ernst, Valwig, (Greimersburg und Wirfus).
Revier Senheim (FAM Mews) mit 1.425 ha redHoBo (einschl. Privatwald) und den Gemeinden Senheim, Briedern, Ellenz-Poltersdorf, Mesenich und (Klotten). Herr FAM Münch betreut bereits die Ortsgemeinden Klotten, Greimersburg und Wirfus auf einer Fläche von rd. 640 ha.
Zukünftig:
Revier Bruttig-Fankel (FAM Sprung) mit 1.018 ha redHoBo (einschl. Privatwald) und den Gemeinden Bruttig-Fankel, Beilstein, Ernst und Valwig.
Revier Senheim (FAM Mews) mit 1.017 ha redHoBo (einschl. Privatwald) und den Gemeinden Senheim, Briedern, Ellenz-Poltersdorf und Mesenich.
Revier Klotten (FAM Münch) mit 719 ha redHoBo (einschl. Privatwald) und den Gemeinden Klotten, Greimersburg und Wirfus.
Gemäß § 9 Absatz 2 Landeswaldgesetz ist die Bildung und Abgrenzung der Forstreviere Aufgabe der Waldbesitzenden. Die Forstreviere dürfen nur so gebildet werden, dass ihre ordnungsgemäße Bewirtschaftung gewährleistet ist und eine Bedienstete oder ein Bediensteter mit der Befähigung für den gehobenen Forstdienst die verantwortliche Leitung ausüben kann. Das Forstamt hat die Waldbesitzenden bei der Bildung und Abgrenzung zu beraten. Die Stellungnahme des Forstamtes Cochem zur Neubildung des Reviers Klotten wurde den Ratsmitgliedern mit der Einladung als Anlage übermittelt.
Der Gemeinderat von Mesenich stimmte der Neubildung des Forstreviers Klotten unter dem Vorbehalt zu, dass der Ortsgemeinde keine wirtschaftlichen Nachteile entstehen und das Thema bei personellen Veränderungen erneut aufgegriffen wird.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
7. Änderung des Bebauungsplanes „Auf dem Flur/Alte Kehr“
Im Rahmen der Planungen für den Endausbau des Wiesenweges im Bereich des Bebauungsplanes „Auf dem Flur/Alte Kehr“ haben sich verschiedene Anpassungen zum bestehenden Bebauungsplan ergeben. Der Gemeinderat hatte sich hiermit bereits in seiner Sitzung am 15.5.2017 eingehend befasst. Insbesondere werden der Verlauf des Fußweges sowie die Gestaltung des Einmündungsbereiches zum Campingplatz an die aktuelle Straßenplanung angepasst.
Der Gemeinderat beschloss die II. Änderung des Bebauungsplanes „Auf dem Flur/Alte Kehr“. Das Planungsbüro WeSt, Polch, wurde auf der Grundlage der Honorarermittlung zu einem Pauschalpreis von rd. 1.700 € mit der Planung und die Verwaltung mit der Durchführung des Verfahrens nach dem Baugesetzbuch beauftragt.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
Das Ratsmitglied Nadja Steinmetz-Horbert hat an der Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht mitgewirkt und im Zuhörerraum Platz genommen.
8. Anschaffung von Spielgeräten für den Kinderspielplatz
Der Gemeinderat hatte sich bereits in seiner Sitzung am 24.4.2017 mit der Angelegenheit befasst. Es ist angedacht, für den Kinderspielplatz sowohl eine neue Kinderschaukel als auch eine Kleinkinderschaukel anzuschaffen. Der Vorsitzende wurde beauftragt, entsprechende Angebote einzuholen. Die Umsetzung soll erst im kommenden Jahr erfolgen.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
9. Unterhaltung/Instandsetzung von Innerortsstraßen
Der Vorsitzende hat den Zustand der gemeindlichen Innerortsstraßen begutachtet und eine Liste mit etwaigen Instandsetzungs- und Unterhaltungsarbeiten aufgestellt und den Ratsmitgliedern ausgehändigt. In eine der nächsten Ratssitzungen soll darüber beraten werden, ob und ggf. welche Maßnahmen durchgeführt werden. An der von der Verwaltung geplanten verbandsgemeindeweiten Beauftragung einer Fachfirma für die Rissesanierungen besteht kein Bedarf.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
10. Bauantrag zur Umnutzung und zum Ausbau des Dachgeschosses für Wohnzwecke im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes I. Änderung „Pfahlsbach“
Nach fortschreitender Beratung beschloss der Gemeinderat, diesen Tagesordnungspunkt wegen schutzwürdiger Interessen Einzelner bzw. aus Gründen des Gemeinwohls in der nichtöffentlichen Sitzung zu behandeln
Abstimmungsergebnis: 5 Ja Stimmen, 1 Enthaltung

15. Gemeinderatssitzung 15.5.2017

Aus der Niederschrift
über die 15. Sitzung des Gemeinderates von Mesenich am 15.05.2017 in der Goldgrübchenhalle in Mesenich
Anwesend waren:
Als Vorsitzender: Ortsbürgermeister Peter Haase;
Als Mitglieder: Martin Arens, Jörg Hirschen, Wolfgang Lenartz, Manfred Meid Peter Schneiders, Fritz Servaty, Karl-Robert Servaty, Nadja Steinmetz-Horbert
Entschuldigt: Bürgermeister Helmut Probst;
Auf Einladung: Bernd Cornely, Leiter LBM (TOP 1 u. 2 ö.S.)
Herr Feyen, LBM (TOP 1 u. 2 ö.S.)
Rüdiger Boos, Boos + Kröll Ingenieure (TOP 1 u. 2 ö.S.)
Als Schriftführerin: Verwaltungsfachwirtin Gerlinde Fuchs;
Beginn: 18.00 Uhr
Ende: 20.30 Uhr
Zu Beginn der Sitzung stellte der Vorsitzende die ordnungsgemäße Einberufung und die Beschlussfähigkeit des Gemeinderates fest. Einwände gegen die Tagesordnung und die Einladung wurden nicht erhoben.
Durch einstimmigen Beschluss wurde die Tagesordnung wie folgt geändert:
Öffentliche Sitzung:
· Top 3 wird als Top 1 vorgezogen
· Top 4 wird als Top 2 vorgezogen
Die bisherigen Tagesordnungspunkte 1 und 2 verschieben sich entsprechend nach hinten.
Nichtöffentliche Sitzung:
· Top 4 wird als Top 1 vorgezogen
Die bisherigen Tagesordnungspunkte 1 bis 3 verschieben sich entsprechend nach hinten.
Tagesordnung
Öffentliche Sitzung
1. Vorstellung der Planung L 98 durch den LBM
Herr Feyen vom LBM stellte den Ratsmitgliedern anhand einer Beamer-Präsentation die Planung für den Ausbau der L 98 vor, in der die von der Gemeinde zuvor vorgetragenen Änderungswünsche bereits eingearbeitet wurden. U.a. erläuterte Herr Feyen die Anlegung der beiden Querungshilfen für Fußgänger, die Absenkung des Bordsteins im Bereich der Goldgrübchenhalle und die Gestaltung der Bushaltestelle.
Zum weiteren Verfahrensablauf teilte Herr Feyen mit, dass zunächst vom LBM die Bauerlaubnis der Anlieger eingeholt wird. Anschließend wird das Baurecht mit den entsprechenden Beteiligungen beantragt und dann erfolgt die Ausschreibung. Ziel ist es, mit dem Ausbau nach der Weinlese 2017 zu beginnen. Die Bauzeit beträgt ca. sechs Monate.
Anschließend erläuterte Herr Boos von der Fa. Boos+Kröll Ingenieure die Entwässerungsproblematik.
In diesem Zusammenhang wurde angeregt, drei Leerrohre im Bereich der Goldgrübchenhalle unter der L 98 zur Sicherstellung der Versorgung des Festplatzes mit Strom und Wasser zu verlegen. Der Gemeinderat nahm dies zustimmend zur Kenntnis.
2. Beratung über die Entwurfsplanung L 98
a) Fußweg Wiesenweg
Der Gemeinderat beschließt, den Fußweg am Wiesenweg mit einer bituminösen Deckschicht zu versehen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
b) Pfahlsbachverrohrung bis zum Fahrradweg
Bedingt durch die Größerdimensionierung des Rohrdurchlasses des Pfahlsbaches im Bereich der L 98 kann es zu hydraulischen Problemen im Bereich des weiterführenden Durchlasses im unterhalb gelegenen Radweg kommen. Der Gemeinderat beschließt, in diesem Bereich ebenfalls eine Größerdimensionierung durchführen zu lassen. Die ermittelten geschätzten Kosten von rd. 14.000,00 € werden in Absprache mit dem LBM hälftig zwischen Land und Ortsgemeinde aufgeteilt.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
c) Versetzung des Ortseingangsschildes
Das Ortseingangsschild soll vor die Einfahrt Briederner Weg verlegt werden. Der Gemeinderat beauftragt den Ortsbürgermeister, einen entsprechenden Antrag bei der Straßenverkehrsbehörde zu stellen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
d) Bushaltestelle
Der Gemeinderat beschließt, die Flächen im Bereich der Bushaltestelle zu pflastern.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
3. Mitteilungen des Ortsbürgermeisters
a) Der Vorsitzende teilte mit, dass private PV-Anlagenbetreiber Batteriespeicher erhalten können. Die betroffenen Bürgerinnen und Bürger wurden vom Vorsitzenden persönlich informiert und eine Veröffentlichung im Mitteilungsblatt veranlasst.
b) Die diesjährige Seniorenschifffahrt findet am 22.06.2017 statt. Eine entsprechende Bekanntmachung wurde im Mitteilungsblatt veröffentlicht.
c) Die Planungen und Vorbereitungen für das Weinlagenfest laufen. Die Flächen am Kulturweg und Naherholungsplatz wurden bereits gemäht.
d) Nach Mitteilung des Revierleiters Jürgen Mews hat die Gemeinde noch ca. 20 rm Brennholz zu vergeben. Interessenten werden gebeten, sich bei Revierleiter Mews zu melden.
e) Die Fa. Pearse-Danker, Landschaftsbau, Bruttig-Fankel, hat kostenfrei die Bäume am Bühl einer Kontrolle unterzogen und festgestellt, dass bei fünf Bäumen Handlungsbedarf besteht. Die Kosten belaufen sich auf ca. 500,00 €. Der Auftrag wurde vom Vorsitzenden erteilt. Der Gemeinderat nahm dies zustimmend zur Kenntnis.
4. Bekanntgabe der Beratungsergebnisse aus der nichtöffentlichen Sitzung des Ortsgemeinderates vom 24.04.2017
Die Bekanntgabe der Beratungsergebnisse aus der nichtöffentlichen Sitzung des Ortsgemeinderates vom 24.04.2017 erfolgt in der nächsten Sitzung.
5. Erschließung Wiesenweg (Bereich Neubaugebiet)
Im Zusammenhang mit dem Ausbau der L 98 in der OD Mesenich stellt sich für die Ortsgemeinde auch die Frage nach dem Endausbau des Wiesenwegs. Der Einmündungsbereich von der L 98 bis zur heutigen Zufahrt zum Campingplatz wird im Rahmen der Maßnahme des LBM mit hergestellt. Die Planungen des Endausbaus hat die Ortsgemeinde in einer Anliegerversammlung am 03.05.2017 vorgestellt. Danach soll die bereits vorhandene Tragschicht an den Schadstellen in Stand gesetzt und Überhöhungen abgefräst werden, sodass anschließend in gesamter Breite abschließend die Deckschicht aufgebracht werden kann. Gleichzeitig ist der Stichweg zum Betriebsgebäude des Campingplatzes herzustellen. Dieser soll in der gleichen Bauweise mit bituminöser Decke hergestellt werden.
Die Anlieger sprachen sich in der Anliegerversammlung deutlich für diese Ausbauvariante aus.
Der Endausbau soll dabei zusammen mit dem Ausbau der L98 erfolgen und gemeinsam ausgeschrieben werden.
Im Vorfeld wurde festgelegt, dass alle Anlieger schriftlich von der Verwaltung über die Maßnahme informiert werden. Der Gemeinderat beschließt daher den Endausbau wie oben beschrieben vorbehaltlich einer noch durch die Verwaltung durchzuführenden schriftlichen Abfrage bei den Anliegern und deren mehrheitliche Zustimmung.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Die Ratsmitglieder Jörg Hirschen und Nadja Steinmetz-Horbert haben an der Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht mitgewirkt und den Sitzungstisch verlassen.
6. Ausbesserung von Straßen und Wirtschaftswegen
a) Entwässerung Kehrstraße
Anstelle der geplanten und bereits ausgeschriebenen Umprofilierung der Deckschicht wurde alternativ der Einbau einer ACO-Rinne empfohlen und von der Fa. Bressan aus Moselkern ein entsprechendes Angebot abgegeben. Die Mehrkosten belaufen sich auf rd. 6.650,00 €. Der Gemeinderat beschließt, es bei der ursprünglich geplanten Ausführung zu belassen und wie ausgeschrieben umzusetzen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
b) Wirtschaftsweg Richtung Naherholungshäuschen
An dem Wirtschaftsweg befindet sich eine Absenkung quer zum Weg. Die Kosten für eine Sanierung würden lt. Angebot der Fa. Bressan rd. 500 € betragen. Nach Auskunft der Verwaltung besteht ggf. ein Anspruch auf Kostenersatz, da unterhalb des Weges eine Leitung vermutet wird. Der Rat beschließt, die Sanierung durch die Fa. Bressan entsprechend dem Angebot durchführen zu lassen. Die Verwaltung wird beauftragt, evtl. Kostenersatzansprüche geltend zu machen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
c) Straßenabsackung Wiesenweg 11
Am Grundstück Wiesenweg 11 ist eine Absenkung quer zur Straße aufgetreten. Eine Sanierung würde lt. Angebot der Fa. Bressan Kosten von rd. 2.600,00 € Kosten verursachen. Aus der Mitte des Rates wurden Bedenken erhoben, dass im Wiesenweg zukünftig mit weiteren Beschädigungen zu rechnen sei. Es wurde angeregt, in naher Zukunft den kompletten Ausbau des Wiesenweges in Betracht zu ziehen.
Abstimmungsergebnis: 2 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen, 3 Enthaltungen
Der Schaden soll zunächst vom Gemeindearbeiter provisorisch behoben werden.
d) Straßenablauf Raiffeisenstraße
Der Vorsitzende informierte über einen Schaden am Straßenablauf in der Raiffeisenstraße. Hier ist der Rand, auf dem der Rost aufliegt, defekt und könnte zu einer Stolperstelle für Fußgänger werden. Die Kosten für eine Reparatur würden lt. Angebot der Fa. Bressan 720,00 € betragen. Der Gemeinderat sieht diese Gefahr nicht.
Abstimmungsergebnis: 1 Ja-Stimmen, 5 Nein-Stimmen, 3 Enthaltungen
In diesem Zusammenhang wurde aus der Mitte des Rates vorgeschlagen, eine Ortsbegehung vorzunehmen, um diesen Schaden zu begutachten und ggf. weitere Schäden festzustellen bzw. eine bereits bestehende Mängelliste zu aktualisieren.

14. Gemeinderatssitzung 24.4.2017

Aus der Niederschrift
über die 14. Sitzung des Gemeinderates von Mesenich am 24.4.2017 in der Goldgrübchenhalle in Mesenich
Anwesend waren:
Als Vorsitzender: Ortsbürgermeister Peter Haase;
Als Mitglieder: Martin Arens, Jörg Hirschen, Wolfgang Lenartz, Manfred Meid, Fritz Servaty, Peter Schneiders, Karl-Robert Servaty, Nadja Steinmetz-Horbert;
Entschuldigt: Bürgermeister Helmut Probst;
Als Schriftführer: Verwaltungsfachwirt Alwin Schmitz;
Beginn: 20.00 Uhr
Ende: 22.20 Uhr
Zu Beginn der Sitzung stellte der Vorsitzende die ordnungsgemäße Einberufung und die Beschlussfähigkeit des Gemeinderates fest. Einwände gegen die Tagesordnung und die Einladung wurden nicht erhoben. Die Niederschrift über die Sitzung am 30.1.2017 wurde einstimmig gebilligt.
Tagesordnung
Öffentliche Sitzung
1. Mitteilungen des Ortsbürgermeisters
a) Nach Mitteilung des Vorsitzenden sind nach dem Busfahrplan der Buslinie 716 beide Bushaltestellen „Am Bühl“ anzufahren.
b) Die Entwässerungsarbeiten im Bereich „Wacholder“ („Eiserner Herrgott“) konnten zwischenzeitlich abgeschlossen werden. Nach den Feststellungen des Rates wurden die Arbeiten nicht wie seinerzeit abgesprochen umgesetzt.
c) In der Weinbergs- und Kochstraße wurden Ausbesserungsarbeiten durchgeführt.
An dem Wirtschaftsweg oberhalb des Kehrhäuschen sowie im Wiesenweg sollen ebenfalls noch Instandsetzungsarbeiten ausgeführt werden.
d) Der Wasserrohrbruch im Bereich des Feuerwehrraumes in der Gemeindehalle wurde dankenswerterweise von der Firma Schassberger aus Briedern und Armin Manderla kostenfrei behoben.
e) Der LBM Cochem-Koblenz hat mitgeteilt, dass die im Zusammenhang mit dem anstehenden Ausbau der L 98 entstehenden Kosten für die Anbindung des Ortskerns über den Wiesenweg an die L 98 vom Land übernommen werden. Ebenso können die Busparkplätze nach Absprache mit dem seinerzeitigen Zuwendungsgeber verkleinert werden.
f) In Kürze werden rd. 30 Straßenlampen auf LED-Leuchten umgerüstet. Die angedachten Aufsätze gegen eine evtl. Blendwirkung sind nicht erforderlich.
g) Die Satzung über die Reinigung der öffentlichen Straßen ist hinsichtlich der Streuung von besonders gefährlichen Fahrbahnstellen zu überarbeiten.
2. Bekanntgabe der Beratungsergebnisse aus der nichtöffentlichen Sitzung des Ortsgemeinderates vom 30.1.2017
Die Beratungsergebnisse aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 30.1.2017 wurden vom Vorsitzenden bekanntgegeben.
3. Erlass einer neuen Tourismusbeitragssatzung für die Ortsgemeinde Mesenich
Satzungsaufstellungsbeschluss gemäß § 12 Abs. 1 a KAG
Die Ortsgemeinde Mesenich erhebt auf der Grundlage ihrer Satzung vom 07.12.2006, in der derzeit geltenden Fassung, einen Fremdenverkehrsbeitrag.
Mit dem Landesgesetz zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes vom 22.12.2015, welches am 01.01.2016 in Kraft getreten ist, wurde die Ermächtigungsgrundlage zur Erhebung des Fremdenverkehrsbeitrages bzw. jetzt Tourismusbeitrages (§ 12 KAG) geändert.
Die Änderungen beziehen sich auch auf die Erhebung der Tourismus- und Gästebeiträge und betreffen insbesondere den Kreis der erhebungsberechtigten Kommunen, den beitragsfähigen Aufwand und den beitragspflichtigen Personenkreis.
Für den Erlass einer neuen Tourismusbeitragssatzung hat der Gesetzgeber eine Übergangsfrist bis zum 31.12.2016 eingeräumt.
Die Gemeinden, die auch über das Jahr 2016 hinaus Beiträge erheben möchten sind gehalten, ihre Beitragssatzung im Hinblick auf die geänderte Rechtslage zu überarbeiten und insbesondere auch die Kalkulation der Beiträge zu überprüfen.
Die Verwaltung ist bestrebt, die Aufstellung der neuen Tourismusbeitragssatzung voranzutreiben. Im Vorfeld sind von der Verwaltung hierzu umfangreiche und sehr zeitintensive Grunddaten zu ermitteln. Ein Teil dieser Grunddaten (insbesondere die Umsatzabfragen) dürfen nur dann von dem betroffenen Personenkreis abgefragt werden, wenn der Rat die Aufstellung einer Tourismusbeitragssatzung beschlossen hat.
Zwecks Ermächtigung der Verwaltung zur weiteren Bearbeitung und Grunddatenermittlung, beschließt der Ortsgemeinderat Mesenich folgenden Satzungsaufstellungsbeschluss:
1. Gemäß § 12 Abs. 1 a des Kommunalabgabengesetzes i.d.F.v. 22.12.2015 (GVBl. S. 472 – KAG -) wird hiermit beschlossen, durch gesonderten Ratsbeschluss eine Tourismusbeitragssatzung zu erlassen. Nach dieser künftigen Satzung werden gemäß § 12 Abs. 1 Satz 2 KAG beitragspflichtig sein „alle selbständig tätigen Personen und Unternehmen, denen aufgrund des Tourismus unmittelbar oder mittelbar besondere wirtschaftliche Vorteile geboten werden“. Der Tourismusbeitrag wird bemessen werden nach den im Vorvorjahr des jeweiligen Beitragsjahres erzielten Umsatz des Pflichtigen sowie den damit zu multiplizierenden v.H.-Sätzen für
– Vorteilssatz (= tourismusbedingten Umsatzanteil),
– Gewinnsatz (= branchenspezifische Gewinnmöglichkeit) und
– den nach umzulegendem Aufwand zu kalkulierenden Hebesatz.
2. Aufgrund dieses Beschlusses haben gemäß § 12 Abs. 1 a KAG „die in der Gemeinde selbstständig tätigen Personen und Unternehmen der Gemeinde auf Verlangen die zur Beurteilung ihrer Beitragspflicht und zur Schaffung der Bemessungsgrundlagen für den Beitrag erforderlichen Auskünfte schon vor Erlass der Satzung zu erteilen“.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
4. Verlängerung der Außenbewirtschaftungszeiten
Durch die in den letzten Jahren allgemein festzustellende Veränderung in den Lebens- und Freizeitgewohnheiten ergibt sich in einigen Ortsgemeinden der Wunsch, dass die örtlichen Gastronomie- und Straußwirtschaftsbetriebe ihre Außenterrassen länger als bis 22.00 Uhr
betreiben oder nutzen können. Auch durch die Urlaubsgäste in den vom Fremdenverkehr geprägten Gemeinden wird häufig ein langes – in die Abendstunden reichendes- außengastronomisches Angebot nachgefragt. Das Landesimmissionsschutzgesetz räumt hierzu die Möglichkeit ein, für die Außengastronomie allgemein eine Betriebszeit bis 23.00 Uhr zuzulassen.
Grundsätzlich hat die Ortsgemeinde keine Bedenken gegen die Verkürzung der Sperrzeit für die Außengastronomie, jedoch ohne den Passus Nr. 1 c „an allen Abenden vor schulfreien Tagen gemäß der Ferienordnung von Rheinland-Pfalz (FerO RP) vom 14.10.1993, GVBI. 193, S. 527, in der jeweils gültigen Fassung“ der Allgemeinverfügung (Muster). Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob diese Regelung gestrichen werden kann. Sollte dies nicht der Fall sein, spricht sich die Gemeinde gegen die Verkürzung der Sperrzeit für die Außengastronomie aus.
Abstimmungsergebnis: 5 Ja Stimmen, 2 Nein Stimmen, 1 Enthaltung
5. Endausbau des Wiesenweges
Eine Beschlussfassung wurde vertagt. Die möglichen Ausbauvarianten sollen zunächst den Anliegern vorgestellt werden.
6. Erweiterung Kinderspielplatz
Der Vorsitzende teilte hierzu mit, dass nach Rücksprache mit der Verwaltung weitere Geräte nicht mehr aufgestellt werden dürfen, weil diese dann nicht mehr den ausreichenden Sicherheitsabstand einhalten. Die Schaukel müsste im kommenden Herbst/Winter erneuert werden. In diesem Zusammenhang würde sich die Nachrüstung mit einer Kleinkinderschaukel anbieten. Die sichtbaren Baumwurzeln im Bereich der Rutsche sind mit Mutterboden abzudecken.
Der Rat nahm die Ausführungen des Vorsitzenden zur Kenntnis.
7. Auftragsvergabe Baumkataster
Das Baumkataster ist fortzuschreiben. Der Vorsitzende wird dies in Eigenregie vornehmen. Für die Überprüfung der etwas problematischeren größeren Bäume lag dem Vorsitzenden eine Information aus der Gemeinde Briedern zum Forstbetrieb Herter aus Treis-Karden vor.
Der Gemeinderat stimmte der vorgeschlagenen Vorgehensweise und einer evtl. Auftragserteilung an den Forstbetrieb Herter zu.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
8. Auftragsvergabe PV-Ertragsanalyse zum Dach des Gemeindehauses
Für die Erstellung einer Projektstudie zur Nutzung des Daches der Goldgrübchenhalle zur Stromversorgung mittels einer Photovoltaikanlage lag dem Vorsitzenden ein Angebot der Firma plusAmpere aus Kaiserslautern vor.
Nach Auffassung des Gemeinderates ist die Wirtschaftlichkeit einer solchen Anlage bereits durch zwei Büros verneint worden. Der Gemeinderat beschloss daher, auf eine weitere Untersuchung zu verzichten.
Abstimmungsergebnis: 8 Ja Stimmen, 1 Nein Stimme
Das Planungsbüro Holl ist mit der Erstellung von Planunterlagen für die Beantragung von I-Stock Mitteln für die Sanierung der Goldgrübchenhalle beauftragt. Der Vorsitzende wurde ermächtigt, für die PV-Belegung des Daches am Anbau des Gemeindehauses eine überschlägige Kostenschätzung von Herrn Holl einzuholen.
Abstimmungsergebnis: 5 Ja Stimmen, 2 Nein Stimmen, 2 Enthaltungen
9. Erweiterung des Urnenfeldes auf dem Friedhof
Aufgrund des Beschlusses des Gemeinderates in seiner Sitzung am 30.1.2017 hat Tiefbauingenieur Rainer Korz zwei Entwurfspläne mit Kostenschätzungen für die Erweiterung des Urnengrabfeldes auf dem Friedhof wie folgt vorgelegt:
Variante 1 (Gabionenwände aus Grauwacken) ca. 23.000 €
Variante 2 (Mauerscheiben aus Beton) ca. 25.600 €
Nach Auffassung des Gemeinderates passt sich die Ausführung mit Mauerscheiben aus Beton dem bisherigen Bild des Friedhofes besser an und ist zudem platzsparender. Die Verwaltung wurde beauftragt, auf dieser Grundlage einen I-Stock Antrag vorzubereiten. Im Vorfeld soll geprüft werden, ob auf die vorgesehene Anlegung der Treppenanlage (3 Stufen) verzichtet werden kann.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
10. Einwohnerfragestunde
Es wurden keine Fragen gestellt.

13. Gemeinderatssitzung 30.1.2017

 Aus der Niederschrift

über die 13. Sitzung des Gemeinderates von Mesenich am 30.1.2017 im Pfarrhaus, Raiffeisenstraße in Mesenich
Anwesend waren:
Als Vorsitzender: Ortsbürgermeister Peter Haase;
Als Mitglieder: Martin Arens, Jörg Hirschen, Wolfgang Lenartz, Fritz Servaty, Karl-Robert Servaty, Nadja Steinmetz-Horbert;
Entschuldigt: Manfred Meid, Peter Schneiders, Bürgermeister Helmut Probst
Als Schriftführer: Verwaltungsfachwirt Olaf Freimuth;
Beginn: 20.00 Uhr
Ende: 21.50 Uhr
Zu Beginn der Sitzung stellte der Vorsitzende die ordnungsgemäße Einberufung und die Beschlussfähigkeit des Gemeinderates fest. Einwände gegen die Tagesordnung und die Einladung wurden nicht erhoben.
Die Niederschrift über die Sitzung am 19.12.2016 wurde einstimmig gebilligt.
Durch einstimmigen Beschluss wurde die Tagesordnung der nichtöffentlichen Sitzung um eine Pachtangelegenheit erweitert.
Tagesordnung
Öffentliche Sitzung
1. Mitteilung des Ortsbürgermeisters
a) Der Vorsitzende teilte mit, dass er nochmals eine Aufforderung zur Räum- und Streupflicht der Straßenanlieger im Mitteilungsblatt veröffentlicht habe. Ferner teilte er den Ratsmitgliedern mit, welche Bereiche von der Ortsgemeinde geräumt werden.
b) Die Wasserrinnen vor den Weinbergsgrundstücken sollen von den Anliegern in einem sauberen Zustand gehalten werden. Der Vorsitzende teilte dem Rat mit, dass Anlieger von der Verwaltung aufgefordert werden, die notwendigen Arbeiten vorzunehmen, sollten die Rinnen keinen Wasserabfluss mehr zulassen. Die entsprechenden Grundstücke werde er der Verwaltung melden. Der Rat nahm dies zur Kenntnis.
2. Bekanntgabe der Beratungsergebnisse aus der nichtöffentlichen Sitzung des Ortsgemeinderates vom 19.12.2016
Die Beratungsergebnisse aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 25.07.2016 wurden vom Vorsitzenden bekanntgegeben.
3. Unterhaltungsarbeiten an Innerortsstraßen
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 19.12.2016 die Verwaltung mit der Einholung von Angeboten für Pflasterarbeiten in der Weinbergstraße und Zehnthofstraße (jeweils 15 qm) beauftragt. Von drei angefragten Baufirmen haben zwei Baufirmen Angebote abgegeben.
Die Verwaltung schlägt vor, den Auftrag an die niedrigstfordernde Firma Albert Lanser, Müllenbach, zu erteilen.
Abstimmungsergebnis: 6 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme
4. Erweiterung des Urnenfeldes auf dem Friedhof
Mit der Einladung ist den Ratsmitgliedern eine Entwurfsplanung für die Erweiterung des Urnenfeldes auf dem Friedhof in Mesenich zugegangen. Aus der Mitte des Rates wurde gebeten, mit dem Planer einen gemeinsamen Ortstermin auf dem Friedhof zu vereinbaren, damit die Planung abgesprochen und konkretisiert werden kann.
Grundsätzlich stimmte der Gemeinderat der Erweiterung des Urnengrabfeldes zu. Der Tiefbauingenieur der Verbandsgemeinde Cochem wird mit der weiteren Planung sowie der Kostenermittlung beauftragt. Mit der Kostenermittlung sollen Zuschüsse aus dem Investitionsstock des Landes (I-Stock) beantragt werden.
5. Umrüstung der Straßenbeleuchtungsanlage auf LED-Technik
Die Umrüstung auf LED wurde zusammen mit anderen Ortsgemeinden ausgeschrieben. Für die Ortsgemeinde wurden 8 technische Leuchten und 16 LED-Systemeinsätze ausgeschrieben. Als Eventualposition wurde für den LED-Systemeinsatz eine opale Leuchtenabdeckung mit geringer Blendwirkung mit ausgeschrieben.
Durch das beauftragte Büro Pfaff wurde das Submissionsergebnis nachgerechnet. Mindestfordernder Anbieter ist dabei die Firma Gensmann aus Weinähr mit einem Angebotspreis von 158.184,00 €. Daraus ergibt sich für die Ortsgemeinde Mesenich ein rechnerischer Anteil von 6.579,00 €
Bei den von der Fa. Gensmann angebotenen Leuchten handelt es sich um qualitativ hochwertige und vergleichbare Leuchten mit namhaften Herstellern. So wurde für die Auswertung der Angebote der angebotene Preis mit 40 % sowie die Produktqualität samt ihrer lichttechnischen Eigenschaften mit 40 % und der niedrige Energieverbrauch mit 20 % gewichtet.
Die Firma Gensmann ist dem Büro Pfaff als leistungsfähiges und zuverlässiges Unternehmen in Sachen LED-Umrüstung bekannt. Entsprechende Referenzen wurden vorgelegt. Näheres ist aus dem beigefügten Preisspiegel des Büros Pfaff zu entnehmen.
Die opale Leuchtenabdeckung ist in der Angebotssumme nicht enthalten. Diese beläuft sich auf 170 € je Leuchtenabdeckung. Hier ist zu entscheiden, ob diese zusätzlich beauftragt werden soll.
Der Gemeinderat beschließt die Auftragsvergabe an die Fa. Gensmann zum o.g. Angebotspreis. Die zusätzliche Leuchtenabdeckung wird vorläufig nicht beauftragt. Der Gemeinderat behält sich vor, diese jedoch zu einem späteren Zeitpunkt noch zu beauftragen.
Abstimmungsergebnis: 6 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung
6. Energiedorf Mesenich
a) Informationen zum Gespräch mit Vertretern der MEHR-Energie eG
Zum Zeitpunkt der Gemeinderatssitzung lagen die Informationen nicht vor. Die Angelegenheit wurde daher vertagt.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
b) Einrichtung eines Sanierungsmanagements
Zum Zeitpunkt der Gemeinderatssitzung lagen keine Informationen über die weitere Vorgehensweise über die Einrichtung eines Sanierungsmanagements vor. Die Angelegenheit wurde daher vertagt.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
7. Sanierung der Goldgrübchenhalle
– Beauftragung eines Architekten zur Erstellung der notwendigen Zuschussantragsunterlagen –
Die Ortsgemeinde beabsichtigt, im kommenden Jahr für die notwendige Sanierung des Gemeindehauses einen Antrag auf Landesförderung (I-Stock) zu stellen. Hierfür sind ausführungsreife Planunterlagen mit einer DIN-Kostenberechnung 276 einzureichen. Der Vorsitzende hat ein Angebot des Planungsbüros Holl, Ediger-Eller, eingeholt. Herr Holl bietet die Erstellung der planreifen Unterlagen bis zu einem Netto-Baukostenwert von 50.000,00 € zu einem Preis von netto 1.300,00 € an (19 % der Honorarzone II, Mindestsatz). Der Gemeinderat stimmte der Beauftragung des Planungsbüros Holl, Ediger-Eller, für die Erstellung der ausführungsreifen Planunterlagen mit einer DIN-Kostenberechnung zu. In einem Gespräch soll mit dem Planungsbüro Holl geklärt werden, ob zusätzlich ein Fachplanungsbüro für die Sanierung des Gemeindehauses beauftragt werden muss.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
8. Neugestaltung Kinderspielplatz -Konzeptvorstellung Diskussion
Frau Beate Sehl hat den Gemeinderat darüber informiert, wie der Kinderspielplatz im Wiesenweg attraktiver gestaltet werden kann. Der Gemeinderat nahm die Ausführungen zur Kenntnis und kann sich grundsätzlich eine Neugestaltung vorstellen.
Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob die Vorschläge umgesetzt werden können. Ferner sollen die Kosten ermittelt werden. Der Gemeinderat wird sich dann mit der Angelegenheit weiter beschäftigen.
9. Realisierung von Dorferneuerungsprojekten im Jahr 2018 (Antragsfrist 01.08.2017)
Aus der Mitte des Gemeinderates wurden für das Jahr 2018 keine Maßnahmen gemeldet. Die Erweiterung des Friedhofes wird nicht aus Dorferneuerungsmittel gefördert. Für das Jahr 2018 werden daher keine Projekte gemeldet.
Abstimmungsergebnis: 6 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung