Niederschrift
über die 23. Sitzung des Gemeinderates Mesenich am 08.04.2019
in der Goldgrübchenhalle – Einladung vom 01.04.2019 –
Beginn: 20:00 Uhr
Ende: 23:05 Uhr
Anwesend waren
Als Vorsitzender:
Ortsbürgermeister Peter Haase
Als Mitglieder:
Martin Arens
Wolfgang Lenartz
Manfred Meid
Peter Schneiders
Friedrich Servaty
Karl-Robert Servaty
Nadja Steinmetz-Horbert (öffentliche Sitzung)
Entschuldigt:
Jörg Hirschen
Von der Verwaltung:
Petra Junglas, VGV Cochem (TOP 3-8 öS)
Hoang Pham, VGV Cochem (TOP 8 öS)
Bürgermeister Wolfgang Lambertz, VGV Cochem
Auf Einladung:
Revierleiter Jürgen Mews (TOP 4 öS)
Schriftführer:
Alwin Schmitz, VGV Cochem
Vor Eintritt in die Tagesordnung stellte der Vorsitzende die ordnungsgemäße Einberufung und die Beschlussfähigkeit des Gemeinderates fest. Gegen die Einladung sowie die Tagesordnung wurden keine Bedenken erhoben. Die Niederschrift über die Sitzung vom 29.10.2018 wurde einstimmig gebilligt. Der Vorsitzende begrüßte die Dame und Herren des Rates sowie die Zuhörer und eröffnete die Sitzung.
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Tagesordnung
Öffentliche Sitzung
1.
Mitteilungen des Ortsbürgermeisters
a) Der Vorsitzende informierte über den Stand des Ausbaues der L 98 in Mesenich. Eine konkrete Bauablaufplanung wird durch die bauausführende Firma noch vorgelegt.
b) Von den aktiven Senioren wurden verschiedene Wirtschaftswege gereinigt. Nach Mitteilung des Vorsitzenden würde in Absprache mit der OG Senheim die
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Möglichkeit bestehen, den gemeindlichen Traktor mit Kehrbesen gegen Kostenerstattung auch in der Ortsgemeinde Mesenich einzusetzen.
c) Der Vorsitzende appellierte an die Grundstückseigentümer insbesondere von brach liegenden Grundstücken, die Weinbergsmauern von Efeu und sonstigem Bewuchs freizuhalten.
d) Das diesjährige Weinlagenfest wird am 25.5.2019 um 10.00 Uhr eröffnet. In diesem Zusammenhang wird auch die Veranstaltung „Tage der lebendigen Moselweinberge“ eröffnet sowie der Imagefilm „Leuchtpunkt Mesenicher Steinreichskäpp“ präsentiert.
e) Die Holzvermarktungsorganisation Hunsrück Mittelrhein in Rheinböllen wird zum 1.7.2019 ihre Tätigkeit aufnehmen.
f) Um die Verkehrssicherheit gemeindeeigener Straßenbäume sicherzustellen, sind ein Baumkataster zu erstellen sowie regelmäßige Kontrollen und daran anknüpfende notwendige Unterhaltungsmaßnahmen zu ergreifen. Seitens der Verwaltung ist vorgesehen, für alle Ortsgemeinden ein einheitliches Baumkataster erstellen zu lassen und die Baumkontrollen sowie evtl. auch die Mängelbeseitigungen zentral zu organisieren.
g) Die Keller unter den Gemeindestraßen werden regelmäßig von der Verwaltung auf ihre Standsicherheit überprüft. Bei zwei Kellern ist es notwendig, einen fach- und sachkundigen Statiker für die Beurteilung hinzuzuziehen.
h) Der Auftrag für die Erweiterung der Urnengrabfelder ist schon seit Monaten erteilt. Mit den Bauarbeiten wird nach Ostern begonnen.
i) Für die Instandsetzung einer Mauer im Bereich der verlängerten Kehrstraße wurden Mittel aus dem I-Stock des Landes sowie ein vorzeitiger Baubeginn beantragt. Nach Mitteilung des Vorsitzenden ist in Kürze mit den Entscheidungen über die Anträge zu rechnen.
j) In Absprache mit Revierförster Mews wurde im Bereich „Röttgen“ ein Waldweg beschottert. Es entstanden Kosten von 1.500 €.
k) Am 26.5.2019 finden die nächsten Europa- und Kommunalwahlen statt. Hierzu wird am 29.4.2019 in Faid eine Schulung für alle Wahlhelfer und am 3.5.2019 eine PC-Schulung abgehalten.
2.
Bekanntgabe der Beratungsergebnisse aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 29.10.2018
Die Beratungsergebnisse aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 29.10.2018 wurden vom Vorsitzenden bekanntgegeben.
3.
Neuaufnahme eines Investitionskredites;
Bekanntgabe einer Eilentscheidung
Im Haushaltsjahr 2017 war für die Ortsgemeinde Mesenich eine langfristige Kreditaufnahme in Höhe von 124.200 € und im Haushaltsjahr 2018 in Höhe von 65.600 € vorgesehen. Die Kreditmittel dienten zur Ausfinanzierung der in 2017 und 2018 veranschlagten Investitionsmaßnahmen.
In den Jahren 2017 und 2018 wurden insbesondere für die Maßnahme „Linksabbiegespur Auf der Flur/Alte Kehr“ Investitionsauszahlungen getätigt. Allein hierfür wurden im Jahr 2017 Auszahlungen von rd. 47.900 € und im Jahr 2018 von rd. 200 € geleistet. Zudem wurden im Jahr 2017 für die Entwässerung Wacholder Auszahlungen von rd. 11.500 € und für die Planung Sanierung der Mehrzweckhalle von rd. 12.700 € geleistet. Die Gegenüberstellung der tatsächlichen Investitionsein- und auszahlungen hat ergeben, dass das über einen langfristigen Investitionskredit zu
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finanzierende Defizit im Haushaltsjahr 2017 insgesamt rd. 61.300 € und im Haushaltsjahr 2018 rd. 8.400 € beträgt. Da die Gemeinde über keine liquiden Mittel verfügt, wurde ein Investitionskredit i.H.v. 69.700 € aufgenommen.
Von der Verbandsgemeindeverwaltung wurde am 19.12.2018 ein Angebot für die Kreditaufnahme eingeholt. Durch die sehr kurzen Bindungsfristen dieses Kreditangebotes wurde im Eilentscheidungsverfahren am 20.12.2018 der Kreditauftrag für eine Laufzeit von 10 Jahren (bis 28.12.2028), zu einem Zinssatz von 1,68 % erteilt.
Der Ortsgemeinderat nimmt die Eilentscheidung zur Kenntnis.
4.
Beratung und Beschlussfassung über die Forstwirtschaftspläne der Ortsgemeinde Mesenich 2019 und 2020
Der Vorsitzende erteilt dem anwesenden Revierleiter, Herrn Förster Mews, das Wort. Dieser erläutert anschließend die vorliegenden Forstwirtschaftspläne 2019 und 2020. Im Forstwirtschaftsplan 2019 ist ein Einschlag von 80 fm Buchen-, 210 fm Eichen-, 68 fm Fichten-, 50 fm Kiefer- und 5 fm Douglasienholz geplant. Es fallen ca. 330 rm Buchen- und Eichenbrennholz an. Beim Fichteneinschlag wird mit weiterem hohen Käferholzanfall gerechnet. Der Gesamteinschlag beträgt voraussichtlich 443 fm. Den Holzerntekosten von ca. 11.100 Euro für Einschlag und Rücken stehen Verkaufserlöse von ca. 22.900 Euro gegenüber.
An Kulturmaßnahmen für Wiederaufforstung nach Xynthia sind 3.000 Euro eingestellt. Die entstandenen Freiflächen durch Käferholzentnahme sollen mit 800 St. Buchen aufgeforstet werden, was voraussichtlich Kosten i.H. von 1.600 Euro verursacht. Die Einnahmen aus Wildschadensverhütungspauschale sind mit 630 Euro vorgesehen. Die Kosten für Steuern und Versicherungen sowie die Beförsterungsumlage betragen voraussichtlich 16.300 Euro. Für Fegeschutz mit gebrauchten Robinienstäben an Douglasien werden Kosten i.H. von 1.500 Euro erwartet. Um die ankommende Tannenverjüngung zu schützen, soll ein ca. 0,5 ha großes Drahtgatter im Bereich „Großer Kopf“ errichtet werden. Die Kosten belaufen sich nach einer Schätzung auf ca. 2.400 Euro. Für das Freischneiden des Lichtprofils an den Wegen wird mit Kosten i.H. von 750 Euro gerechnet. Der Anteil der Gemeinde Mesenich für Verschleißmaterial beträgt ca. 350 Euro.
Die Gegenüberstellung von Aufwendungen i.H. von 37.020 Euro und Erträgen i.H. von 23.484 Euro ergibt einen Fehlbetrag i.H. von 13.536 Euro.
Im Forstwirtschaftsplan 2020 ist ein Einschlag von 80 fm Buchen-, 210 fm Eichen-, 68 fm Fichten-, 30 fm Kiefer- und 5 fm Douglasienholz geplant. Es fallen ca. 330 rm Buchen- und Eichenbrennholz an. Beim Fichteneinschlag wird mit weiterem hohen Käferholzanfall gerechnet. Der Gesamteinschlag beträgt voraussichtlich 460 fm. Den Holzerntekosten von ca. 11.500 Euro für Einschlag und Rücken stehen Verkaufserlöse von ca. 23.100 Euro gegenüber.
An Kulturpflegemaßnahmen für Wiederaufforstung nach Xynthia sind 3.000 Euro eingestellt. Die Einnahmen aus der Wildschadensverhütungspauschale betragen 630 Euro, die Kosten für Steuern und Versicherungen sowie die Beförsterungsumlage ca. 16.300 Euro.
Es sollen Douglasien mit gebrauchten Robinienstäben als Fegeschutz versehen werden, wofür Kosten i.H. von ca. 1.600 Euro erwartet werden. Für das Freischneiden des Lichtprofils an Wegen sind 750 Euro vorgesehen. Der Anteil der Gemeinde Mesenich für Verschleißmaterial beträgt ca. 350 Euro.
Die Gegenüberstellung von Aufwendungen i.H. von 33.495,00 € und Erträgen i.H. von 23.779,00 € ergibt einen Fehlbetrag i.H. von 9.716 €.
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Der Vorsitzende stellt die Forstwirtschaftspläne 2019 und 2020 zur Abstimmung.
Der Gemeinderat beschließt die vorliegenden Forstwirtschaftspläne 2019 und 2020 in der vorgestellten Form.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
5.
Beratung und Beschlussfassung über den Erlass einer neuen Tourismusbeitragssatzung für die Ortsgemeinde Mesenich
Die Ortsgemeinde Mesenich erhebt auf der Grundlage ihrer Satzung vom 07.12.2006 einen Fremdenverkehrsbeitrag.
Am 22.12.2015 wurde das Landesgesetz zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes (KAG) beschlossen, welches am 01.01.2016 in Kraft getreten ist. Die Änderungen beziehen sich u.a. auf die Erhebung der Tourismusbeiträge und betreffen insbesondere den Kreis der erhebungsberechtigten Kommunen, den beitragsfähigen Aufwand und den beitragspflichtigen Personenkreis.
In Anpassung an die geänderte Gesetzeslage ist die Ortsgemeinde Mesenich gehalten, eine neue Tourismusbeitragssatzung zu erlassen.
Von der Gesetzesänderung betroffen ist die geltende Fremdenverkehrsbeitragssatzung der Ortsgemeinde Mesenich, insbesondere – neben der neuen Bezeichnung als „Tourismusbeitrag“ – in dem wichtigen Punkt „Kreis der Beitragspflichtigen“. Diesen hat der Gesetzgeber, in Reaktion auf eine von der rheinland-pfälzischen Rechtsprechung vertretene einengende Auslegung, erweitert auf alle Personen und Unternehmen, denen unmittelbar oder mittelbar wirtschaftliche Vorteile – wie es jetzt heißt – „aufgrund des Tourismus“ „geboten werden“.
Was das konkret für den satzungsmäßig zu regelnden Beitragstatbestand bedeutet, ist in der amtlichen Begründung der Landesregierung zum Änderungsgesetzentwurf (LT-DrS 16/5261 Seite 8) wie folgt dargelegt:
„Danach sind unmittelbare Vorteile allen selbstständig Erwerbstätigen geboten, die zur Bedarfsdeckung von Touristen geeignete Leistungen anbieten. Mittelbare Vorteile sind denen geboten, die zur Bedarfsdeckung unmittelbar bevorteilter selbstständig Erwerbstätiger geeignete Leistungen anbieten. Aufgrund dieser Änderung können mittelbare Vorteile auch bei Betriebsarten bejaht werden, deren Leistungen zwar nicht an Touristen weitergereicht werden, aber wichtige Voraussetzungen für die direkte Bedarfsdeckung der Touristen schaffen, sodass die unmittelbar bevorteilten Betriebsarten überhaupt in der Lage sind, ihrerseits Leistungen zur Deckung des Bedarfs der Touristen zu erbringen.“
Somit sind künftig u.a. auch Freiberufler wie z.B. Rechtsanwälte, Steuerberater usw. mit Betriebssitz in der Ortsgemeinde Mesenich beitragspflichtig; ferner fallen auch Vermieter/Verpächter von betrieblich genutzten Immobilien, die Räumlichkeiten an vom Tourismus unmittelbar bevorteilte Personen bzw. Unternehmen vermieten/verpachten, in die Beitragspflicht.
In Anlehnung an die aktuelle Mustersatzung und der Muster-Betriebsartentabelle, in der die aktuellen %-Sätze für den betriebsartspezifischen Gewinnanteil am Umsatz (sog. „Gewinnsatz“) vom Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz festgelegt sind, hat die
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Verwaltung den beigefügten Entwurf der neuen Tourismusbeitragssatzung für die Ortsgemeinde Mesenich sowie die Betriebsartentabelle, mit den Vorteils- und Gewinnsätzen, erstellt.
Nicht im Satzungsmuster entworfen sind die detaillierten Regelungen der %-Sätze für den tourismusbedingten Anteil am Umsatz (sog. „Vorteilssätze“), welche in jeder Tourismusgemeinde nach ihrem örtlichen Größenverhältnis zwischen Touristen- und Einheimischen-Nachfrage zu bestimmen sind. Die in der hier beiliegenden „Betriebsartentabelle“ bezifferten Vorteilssätze wurden von der Ortsgemeinde in Zusammenarbeit mit der Verwaltung festgesetzt.
Die Kalkulation des Hebesatzes wurde von den Vertretern der Verwaltung erläutert.
Die Tourismusbeitragssatzung sowie die als Anlage beigefügte Betriebsartentabelle, mit den Vorteils- und Gewinnsätzen, sollen rückwirkend zum 01.01.2019 in Kraft treten.
Die Vorschriften der Fremdenverkehrsbeitragssatzung (alt) gelten jedoch für die Abwicklung der Fälle weiter, in denen der Beitragsanspruch im Zeitpunkt der Geltung der bisherigen Satzung entstanden ist (§ 10 Satz 3 der neuen Tourismusbeitragssatzung).
Dem Ortsgemeinderat beschließt den vorliegenden Entwurf der Satzung über die Erhebung eines Tourismusbeitrages in der Ortsgemeinde Mesenich nebst Anlage (Betriebsartentabelle mit den Vorteils- und Gewinnsätzen) und stimmt der Hebesatzkalkulation zu. Der Mindestbeitrag gemäß § 6 Abs. 4 der Satzung wird auf
5,00 € festgelegt.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
Der Gemeinderat beschließt, den Hebesatz auf 9,8% festzusetzen.
Abstimmungsergebnis: 7 Ja-Stimmen
1 Enthaltung
6.
Feststellung der Jahresrechnungen 2014, 2015, 2016 der Ortsgemeinde Mesenich
1. Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2014
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 25.02.2019 unter dem Vorsitz des Ratsmitgliedes Jörg Hirschen die vollständig vorgelegten Rechnungsunterlagen 2014. Beanstandungen oder ausdrückliche Feststellungen haben sich dabei nicht ergeben.
Die Prüfung des Jahresabschlusses führte zu folgendem Ergebnis:
a) Feststellung der Ergebnisrechnung:
Die Ergebnisrechnung mit Gesamterträgen von 389.066,39 EUR und Gesamtaufwendungen von 418.076,63 EUR weist einen Fehlbetrag von 29.010,24 EUR aus. Der Fehlbetrag ist auf die neue Rechnung vorzutragen. Gegenüber dem Haushaltsansatz hat sich der Fehlbetrag um 29.256,76 € verbessert.
b) Feststellungen zur Finanzrechnung:
Die ordentlichen Einzahlungen (lfd. Einzahlungen aus Verwaltungstätigkeit und Zinseinzahlungen) betragen 335.879 EUR und die ordentlichen Auszahlungen (lfd. Auszahlungen aus Verwaltungstätigkeit und Zinsauszahlungen) 357.223,21 EUR. Somit
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ergibt sich im ordentlichen Bereich ein Fehlbetrag von 21.344,21 EUR. Gegenüber dem Haushaltsansatz hat sich der Fehlbetrag um 13.559,79 EUR verbessert.
Die Investitionseinzahlungen belaufen sich auf 164.778,57 EUR und die Investitionsauszahlungen auf 206.599,86 EUR. Das ergibt im Investitionsbereich einen Fehlbetrag von 41.821,29 EUR (Verbesserung gegenüber der Planaufstellung 64.178,71 EUR).
Insgesamt beläuft sich der Finanzmittelfehlbetrag am Jahresende auf 63.165,50 EUR. Es wurden keine neuen Investitionskredite aufgenommen. Es wurden Auszahlungen zur Tilgungen von Investitionskrediten in Höhe von 6.714,81 EUR geleistet.
Die Forderungen gegenüber der Einheitskasse haben um 69.880,31 EUR abgenommen. Dies stellt gegenüber der Planung eine Verschlechterung um 27.196,31 EUR dar.
c) Feststellungen zur Schlussbilanz:
Die Schlussbilanz schließt in Aktiva und Passiva mit einer Bilanzsumme von 4.075.673,98 EUR ab.
Das Anlagevermögen beläuft sich auf 3.966.765,76 EUR und das Umlaufvermögen auf 107.953,61 EUR.
Das Umlaufvermögen weist die Forderungen aus, die sich nach dem Kassenabschluss zum Bilanzstichtag ergeben haben.
In Übereinstimmung mit der Ergebnisrechnung weist die Schlussbilanz auf der Passivseite einen Jahresfehlbetrag von 29.010,24 EUR aus, der auf die neue Rechnung vorzutragen ist. Das Eigenkapital beläuft sich somit auf 2.277.604,38 EUR.
Weiterhin werden auf der Passivseite ausgewiesen:
– Sonderposten in Höhe von 1.608.296,97 EUR
– Rückstellungen in Höhe von 42.087,08 EUR
– Verbindlichkeiten in Höhe von 144.228,76 EUR
Die Verbindlichkeiten enthalten u.a. die Verbindlichkeiten aus Investitionskrediten in Höhe von 130.043,63 EUR.
1. 2. Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2015
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 25.02.2019 unter dem Vorsitz des Ratsmitgliedes Jörg Hirschen die vollständig vorgelegten Rechnungsunterlagen 2015. Beanstandungen oder ausdrückliche Feststellungen haben sich dabei nicht ergeben.
Die Prüfung des Jahresabschlusses führte zu folgendem Ergebnis:
a) Feststellung der Ergebnisrechnung:
Die Ergebnisrechnung mit Gesamterträgen von 375.845,83 EUR und Gesamtaufwendungen von 432.001,05 EUR weist einen Fehlbetrag von 56.155,22 EUR aus. Der Fehlbetrag ist auf die neue Rechnung vorzutragen. Gegenüber dem Haushaltsansatz hat sich der Fehlbetrag um 25.074,78 € verbessert.
b) Feststellungen zur Finanzrechnung:
Die ordentlichen Einzahlungen (lfd. Einzahlungen aus Verwaltungstätigkeit und Zinseinzahlungen) betragen 323.709,46 EUR und die ordentlichen Auszahlungen (lfd. Auszahlungen aus Verwaltungstätigkeit und Zinsauszahlungen) 367.667,66 EUR. Somit ergibt sich im ordentlichen Bereich ein Fehlbetrag von 43.958,20 EUR. Gegenüber dem Haushaltsansatz hat sich der Fehlbetrag um 20.851,80 EUR verbessert.
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Die Investitionseinzahlungen belaufen sich auf 26.823,90 EUR und die Investitionsauszahlungen auf 23.950,42 EUR. Das ergibt im Investitionsbereich einen Überschuss von 2.873,48 EUR (Verbesserung gegenüber der Planaufstellung 16.373,48 EUR).
Insgesamt beläuft sich der Finanzmittelfehlbetrag am Jahresende auf 41.084,72 EUR. Es wurden Investitionskredite in Höhe von 41.821,29 aufgenommen. Es wurden Auszahlungen zur Tilgungen von Investitionskrediten in Höhe von 7.394,50 EUR geleistet.
Die Forderungen gegenüber der Einheitskasse haben um 6.357,93 EUR abgenommen. Dies stellt gegenüber der Planung eine Verbesserung um 61.152,07 EUR dar.
c) Feststellungen zur Schlussbilanz:
Die Schlussbilanz schließt in Aktiva und Passiva mit einer Bilanzsumme von 4.010.519,18 EUR ab.
Das Anlagevermögen beläuft sich auf 3.927.415,84 EUR und das Umlaufvermögen auf 80.040,05 EUR.
Das Umlaufvermögen weist die Forderungen aus, die sich nach dem Kassenabschluss zum Bilanzstichtag ergeben haben.
In Übereinstimmung mit der Ergebnisrechnung weist die Schlussbilanz auf der Passivseite einen Jahresfehlbetrag von 56.155,22 EUR aus, der auf die neue Rechnung vorzutragen ist. Das Eigenkapital beläuft sich somit auf 2.221.449,16 EUR.
Weiterhin werden auf der Passivseite ausgewiesen:
– Sonderposten in Höhe von 1.569.365,48 EUR
– Rückstellungen in Höhe von 44.737,73 EUR
– Verbindlichkeiten in Höhe von 171.510,01 EUR
Die Verbindlichkeiten enthalten u.a. die Verbindlichkeiten aus Investitionskrediten in Höhe von 164.470,42 EUR.
3. Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2016
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 25.02.2019 unter dem Vorsitz des Ratsmitgliedes Jörg Hirschen die vollständig vorgelegten Rechnungsunterlagen 2015. Beanstandungen oder ausdrückliche Feststellungen haben sich dabei nicht ergeben.
Die Prüfung des Jahresabschlusses führte zu folgendem Ergebnis:
a) Feststellung der Ergebnisrechnung:
Die Ergebnisrechnung mit Gesamterträgen von 370.084,45 EUR und Gesamtaufwendungen von 432.581,04 EUR weist einen Fehlbetrag von 62.496,59 EUR aus. Der Fehlbetrag ist auf die neue Rechnung vorzutragen. Gegenüber dem Haushaltsansatz hat sich der Fehlbetrag um 28.533,41 € verbessert.
b) Feststellungen zur Finanzrechnung:
Die ordentlichen Einzahlungen (lfd. Einzahlungen aus Verwaltungstätigkeit und Zinseinzahlungen) betragen 317.847,25 EUR und die ordentlichen Auszahlungen (lfd. Auszahlungen aus Verwaltungstätigkeit und Zinsauszahlungen) 368.147 EUR. Somit ergibt sich im ordentlichen Bereich ein Fehlbetrag von 50.299,75 EUR. Gegenüber dem Haushaltsansatz hat sich der Fehlbetrag um 22.380,25 EUR verbessert.
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Die Investitionseinzahlungen belaufen sich auf 816,86 EUR und die Investitionsauszahlungen auf 1.129,20 EUR. Das ergibt im Investitionsbereich einen Fehlbetrag von 312,34 EUR (Verbesserung gegenüber der Planaufstellung 42.937,66 EUR).
Insgesamt beläuft sich der Finanzmittelfehlbetrag am Jahresende auf 50.612,09 EUR. Es wurden keine Investitionskredite aufgenommen. Es wurden Auszahlungen zur Tilgungen von Investitionskrediten in Höhe von 7.908,83 EUR geleistet.
Die Forderungen gegenüber der Einheitskasse haben um 58.181,30 EUR abgenommen. Dies stellt gegenüber der Planung eine Verbesserung um 5.493,70 EUR dar.
c) Feststellungen zur Schlussbilanz:
Die Schlussbilanz schließt in Aktiva und Passiva mit einer Bilanzsumme von 3.887.954,03 EUR ab.
Das Anlagevermögen beläuft sich auf 3.858.160,84 EUR und das Umlaufvermögen auf 28.867,66 EUR.
Das Umlaufvermögen weist die Forderungen aus, die sich nach dem Kassenabschluss zum Bilanzstichtag ergeben haben.
In Übereinstimmung mit der Ergebnisrechnung weist die Schlussbilanz auf der Passivseite einen Jahresfehlbetrag von 62.496,59 EUR aus, der auf die neue Rechnung vorzutragen ist. Das Eigenkapital beläuft sich somit auf 2.158.952,57 EUR.
Weiterhin werden auf der Passivseite ausgewiesen:
– Sonderposten in Höhe von 1.519.238,96 EUR
– Rückstellungen in Höhe von 47.699,22 EUR
– Verbindlichkeiten in Höhe von 158.606,49 EUR
Die Verbindlichkeiten enthalten u.a. die Verbindlichkeiten aus Investitionskrediten in Höhe von 156.561,59 EUR.
Da die Prüfung der Jahre 2014, 2015 und 2016 zu keinerlei Beanstandungen geführt hat, schlägt der Rechnungsprüfungsausschuss dem Gemeinderat vor, die Jahresabschlüsse für die Haushaltsjahre 2014, 2015 und 2016 der Ortsgemeinde festzustellen.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
Den Vorsitz zu diesem Tagesordnungspunkt führte das Ratsmitglied Karl-Robert Servaty, Ortsbürgermeister Haase sowie die Ratsmitglieder Martin Arens und Peter Schneiders haben an der Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht mitgewirkt und im Zuhörerraum Platz genommen.
7.
Erteilung der Entlastung der Ortsgemeinde Mesenich für die Haushaltsjahre 2014, 2015 und 2016
Erteilung der Entlastung für das Haushaltsjahr 2014
Aufgrund der Feststellung der Jahresrechnung 2014 und der Empfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses stellt der Vorsitzende die Entlastung des Ortsbürgermeisters Peter Haase und der Ortsbeigeordneten sowie des Bürgermeisters der Verbandsgemeinde und dessen Beigeordneten zur Abstimmung.
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Erteilung der Entlastung für das Haushaltsjahr 2015
Aufgrund der Feststellung der Jahresrechnung 2015 und der Empfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses stellt der Vorsitzende die Entlastung des Ortsbürgermeisters Peter Haase und der Ortsbeigeordneten sowie des Bürgermeisters der Verbandsgemeinde und dessen Beigeordneten zur Abstimmung.
Erteilung der Entlastung für das Haushaltsjahr 2016
Aufgrund der Feststellung der Jahresrechnung 2016 und der Empfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses stellt der Vorsitzende die Entlastung des Ortsbürgermeisters Peter Haase und der Ortsbeigeordneten sowie des Bürgermeisters der Verbandsgemeinde und dessen Beigeordneten zur Abstimmung.
Der Ortsgemeinderat erteilt dem Ortsbürgermeister Peter Haase und den Ortsbeigeordneten sowie dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde und dessen Beigeordneten für die Jahre 2014, 2015 und 2016 Entlastung.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
Den Vorsitz zu diesem Tagesordnungspunkt führte das Ratsmitglied Karl Robert Servaty. Ortsbürgermeister Haase sowie die Ratsmitglieder Martin Arens und Peter Schneiders haben an der Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht mitgewirkt und im Zuhörerraum Platz genommen.
8.
Beratung und Beschlussfassung über die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2019 / 2020 der Ortsgemeinde Mesenich
Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßt der Vorsitzende Herrn Hoang Pham von der Finanzabteilung der Verbandsgemeindeverwaltung Cochem und erteilt ihm das Wort. Der Entwurf der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2019 / 2020 der Ortsgemeinde Mesenich wurde den Ratsmitgliedern bereits vom Vorsitzenden per E-Mail in PDF-Format zugesandt.
Haushaltsplan 2019
Der vorliegende Haushaltsplan 2019 sieht im Ergebnishaushalt einen Jahresfehlbetrag von 56.380 € vor. Der ordentliche Finanzhaushalt weist einen Fehlbetrag von 48.400 € aus. Unter Berücksichtigung der ordentlichen Tilgungsauszahlungen in Höhe von 10.550 € ergibt sich ein Fehlbetrag von 58.950 €.
Im Jahr 2019 sind Investitionsauszahlungen in Höhe von 276.000 € in der Planung enthalten. Diesen stehen Einzahlungen aus Investitionstätigkeit in Höhe von 202.600 € gegenüber, so dass sich ein Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von – 73.400 € ergibt.
Zu Beginn des Haushaltsjahres 2019 verfügt die Ortsgemeinde Mesenich über einen liquiden Mittelbestand (Forderungen gegenüber der Einheitskasse) von rd. 8.270 €. Zur Ausfinanzierung des laufenden Haushaltes müssen die Liquiden Mittel vollständig entnommen werden. Weiterhin ist die Aufnahme eines Liquiditätskredites in Höhe von 50.680 € erforderlich.
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Haushaltsplan 2020
Der vorliegende Haushaltsplan 2020 sieht im Ergebnishaushalt einen Jahresfehlbetrag von 51.510 € vor. Der ordentliche Finanzhaushalt weist einen Fehlbetrag von 43.720 € aus. Unter Berücksichtigung der ordentlichen Tilgungsauszahlungen in Höhe von 10.160 € ergibt sich ein Fehlbetrag von 53.880 €. Dieser Fehlbetrag kann nur mit der mit der Aufnahme von Liquiditätskrediten ausgeglichen werden.
Im Jahr 2020 sind keine Investitionsauszahlungen in der Planung enthalten. Einzahlungen aus Investitionstätigkeit sind in Höhe von 500 € geplant, so dass sich ein Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von + 500 € ergibt.
In der Haushaltssatzung für die Jahre 2019 / 2020 wird in § 7 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen der Betrag von bisher 1.000 € auf 2.000 € angehoben.
Der Ortsgemeinderat beschließt die vorliegende Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für die Jahre 2019 und 2020.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
9.
Erweiterung der Straßenbeleuchtungsanlage im Kreuzungsbereich L98/ Wiesenweg
Im Zuge der Straßenbaumaßnahme im Kreuzungsbereich der L98/ Wiesenweg, welche durch den LBM durchgeführt wird, soll die Straßenbeleuchtung in diesem Bereich angepasst werden. Bei einem Ortstermin wurden die Standorte der Leuchten gemeinsam mit der Ortsgemeinde, der Verwaltung sowie der Wartungsfirma SPIE/SAG besprochen und festgelegt. Wie sich aus dem vorliegenden Beleuchtungsplan ergibt, sollen 4 neue LED Leuchten aufgestellt werden, welche den Kreuzungsbereich für PKW- und Fußgängerverkehr hell ausleuchten. Zudem wird eine Leuchte im unteren Teil etwas verschoben und eine stark veraltete Peitschenleuchte demontiert. Auf dieser Grundlage hat die SPIE/SAG einen Kostenvoranschlag vorgelegt, wobei evtl. einzelne Positionen bereits während der Baumaßnahme durch die bauausführende Firma durchgeführt werden und damit aus diesem Angebot entfallen.
Nach Auffassung des Gemeinderates bestünde bei einer anderen Platzierung der Leuchten evtl. die Möglichkeit auf eine Leuchte zu verzichten. Der Vorsitzende wird daher beauftragt, dies nochmals mit der SPIE/SAG zu erörtern, ggf. bestehende Einsparmöglichkeiten abzuklären sowie dann den Auftrag im Benehmen mit den Beigeordneten zu erteilen.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
Das Ratsmitglied Nadja Steinmetz-Horbert hat an der Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht mitgewirkt und im Zuhörerraum Platz genommen.
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10.
Erhebung von weiteren Vorausleistungen auf die endgültigen Erschließungsbeiträge für die erstmalige Herstellung des Neubaugebietes „Auf dem Flur/ Alte Kehr“
Im Zuge der Erschließung des Neubaugebietes „Auf dem Flur/ Alte Kehr“ wurden für die erstmalige Herstellung der Straßen „Wiesenweg“ und „Auf dem Flur“ zuletzt in den Jahren 2006 (Wiesenweg) und 2014 (Auf dem Flur) Vorausleistungen erhoben.
Im Zuge des Ausbaus der L98 durch den Landesbetrieb Mobilität wird zur Aufrecht-erhaltung der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs in Richtung Wiesenweg eine Linksabbiegespur angelegt sowie die Anbindung des Neubaugebietes erstmalig hergestellt. Hierbei handelt es sich um beitragsfähigen Erschließungsaufwand. Weiterhin ist vorgesehen, im Rahmen die Baumaßnahme die noch fehlende Deckschicht auf dem Wiesenweg aufzubringen.
Da die Straße „Auf dem Flur“ auf den Wiesenweg angewiesen ist und beide Straßen (das gesamte Neubaugebiet) wiederum auf den neuen Linksabbieger angewiesen sind, ist es sinnvoll, den gesamten Bereich als eine Erschließungseinheit anzusehen. Dies hat zur Folge, dass die entstehenden Kosten (entgegen der bei den Vorausleistungsbescheiden noch vorgenommenen straßenmäßigen Trennung), auch auf alle angrenzenden beitragspflichtigen Grundstücke umgelegt werden.
Sobald die Arbeiten an dem Wiesenweg, der Straße „Auf dem Flur“ sowie im Bereich des Linksabbiegers vollständig abgeschlossen sind, muss die gesamte Baumaßnahme als eine Erschließungseinheit endgültig abgerechnet werden. Der Rat beschließt daher, dass die Straßen „Wiesenweg“ und „Auf dem Flur“ eine Erschließungseinheit bilden und zu gegebener Zeit dahingehend abgerechnet werden sollen.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
Damit die Zwischenfinanzierungskosten bis zur endgültigen Abrechnung so gering wie möglich gehalten werden, wird die Verwaltung beauftragt, nach den §§ 127 ff BauGB i.V.m. § 9 der gemeindlichen Erschließungsbeitragssatzung weitere Vorauszahlungen auf der Grundlage des voraussichtlich entstehenden beitragsfähigen Aufwandes zu erheben. Die Veranlagung soll aber erst erfolgen, wenn tatsächlich Ausgaben an die bauausführende Firma bzw. den LBM Cochem-Koblenz fällig werden. Der beitragsfähige Aufwand wird nach Abzug des Gemeindeanteils von 10 % auf die beitragspflichtigen Grundstücke nach der Grundstücksfläche unter Berücksichtigung des jeweiligen Nutzungsmaßes verteilt.
Der Beitrag ist einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheides fällig (§ 135 BauGB).
Abstimmungsergebnis: 5 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung
Das Ratsmitglied Nadja Steinmetz-Horbert hat an der Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht mitgewirkt und im Zuhörerraum Platz genommen.
-162-
11.
Gemeinsame Benennung eines Datenschutzbeauftragten nach Art. 37 Abs. 1 und Abs. 3 EU-Datenschutzgrundverordnung
Zum 25.05.2018 wurde die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) wirksam. Die DSGVO ist neben dem ebenfalls neuen Landesdatenschutzgesetz (LDSG RP) und den spezialgesetzlichen Regelungen des Datenschutzes direkt anzuwendendes Recht. Nach Art. 37 Abs. 1 a) DSGVO haben Behörden und öffentliche Stellen einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen. Die Ortsgemeinden und verbandsangehörigen Städte sind Behörden in diesem Sinne und haben demnach grundsätzlich einen eigenen Datenschutzbeauftragten zu benennen.
Die neue DSGVO räumt den Behörden in Art. 37 Abs. 3 DSGVO erstmalig die Möglichkeit ein, unter Berücksichtigung ihrer Größe und Organisationsstruktur einen gemeinsamen Datenschutzbeauftragten zu benennen. Diese Möglichkeit trifft gerade auf die Ortsgemeinden und verbandsangehörigen Städte zu.
Die Verbandsgemeindeverwaltung Cochem möchte den Ortsgemeinden und der Stadt Cochem anheimstellen, eine gemeinsame Benennung des behördlichen Datenschutzbeauftragten der Verbandsgemeindeverwaltung Cochem, Herrn Stephan Weber, vorzunehmen.
Jedoch muss an dieser Stelle darauf aufmerksam gemacht werden, dass die gemeinsame Benennung des Datenschutzbeauftragten nicht mit einer Übertragung der Verantwortlichkeit für den Datenschutz einhergeht; die Ortsgemeinden bzw. die Stadt Cochem bleiben Verantwortliche im Sinne des Datenschutzrechtes. Der Datenschutzbeauftragte hat im Wesentlichen beratende und unterstützende Funktion. Viele sich aus den datenschutzrechtlichen Vorschriften heraus ergebende Pflichten und Aufgaben bedürfen, insbesondere bei gemeinsamen Datenschutzbeauftragten für mehrere Stellen, zwingend der Mitarbeit der Verantwortlichen.
Wesentliche Vorgehensweisen und Handlungsempfehlungen für die Ortsgemeinden und die Stadt Cochem sind der beigefügten „Richtlinie Datenschutz Ortsgemeinden und Stadt Cochem“ zu entnehmen. Deren Umsetzung obliegt dem Verantwortlichen; der Datenschutzbeauftragte kann unterstützend tätig werden.
In Ergänzung des Beschlusses vom 29.10.2018 beschließt der Ortsgemeinderat, den Datenschutzbeauftragten der Verbandsgemeinde Cochem als gemeinsamen Datenschutzbeauftragten nach Art. 37 Abs. 3 DSGVO zu benennen. Die Hinweise zur Verantwortlichkeit und den Umfang der Tätigkeit des gemeinsamen Datenschutzbeauftragten sowie die „Richtlinie Datenschutz Ortsgemeinden und Stadt Cochem“ werden zustimmend zur Kenntnis genommen.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
12.
Zustimmung zur Annahme von Zuwendungen
Nach § 94 Abs. 3 der Gemeindeordnung entscheidet der Gemeinderat über die Annahme von Sponsoringleistungen, Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen.
Der Ortsgemeinde Mesenich wurde folgende Spende angeboten:
-163-
Verwendungszweck
Zuwendungszweck Zuwendungsbetrag Zuwendungsgeber
Unterhaltung derKapelle „Kehrhäuschen“ 300,00 € Eva Hommes, Wiesenweg 26, 56820 Mesenich
—————————-
Die Ortsgemeinde Mesenich bedankt sich bei dem Spender und stimmt der Annahme der Spende zu.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
Weiterhin beschließt der Gemeinderat, der Arbeitsgemeinschaft „Kehrhäuschen“ einen Zuschuss in Höhe von 300,00 € zu gewähren.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
13.Gemeindliches Einvernehmen zum Antrag auf Abriss eines Wohnhauses und Neubau eines Gästehauses an gleicher Stelle im unbeplanten Innenbereich
Nach Auffassung des Gemeinderates werden bei dem TOP möglicherweise schutzwürdige Interessen Einzelner bzw. Gründe des Gemeinwohls berührt. Der Rat beschloss daher, die Angelegenheit in der nichtöffentlichen Sitzung zu beraten.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
14. Gemeindliches Einvernehmen zur Aufstockung einer Weinstube um eine Wohnung und hier Abweichung von den Festsetzungen der Dachgestaltungssatzung
Nach Auffassung des Gemeinderates werden bei dem TOP möglicherweise schutzwürdige Interessen Einzelner bzw. Gründe des Gemeinwohls berührt. Der Rat beschloss daher, die Angelegenheit in der nichtöffentlichen Sitzung zu beraten.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
15.
Mitgliedschaft der Gemeinde in der Vereinsgemeinschaft Mesenich und Wahl eines Beauftragten
Der Gemeinderat beschließt, den Tagesordnungspunkt von der Tagesordnung abzusetzen und in eine der nächsten Sitzungen des Gemeinderates zu vertagen.
Abstimmungsergebnis: 6 Ja-Stimmen, 2-Nein Stimmen
-164-
16.
Einwohnerfragestunde gemäß § 16 a GemO
Es lagen keine Fragen vor.